Waffen / Sprengstoff

Die Fachstelle Waffen ist zuständig für den Vollzug des eidgenössischen Waffengesetzes sowie für den Erwerb von Sprengmitteln im Kanton Basel-Stadt.

Erwerb von Waffen

Grundsätzlich wird für jeden Waffenerwerb, sowohl im Handel wie auch Privat, ein Waffenerwerbsschein benötigt.

Auch der Tausch, die Schenkung, die Erbschaft, die Miete und die Gebrauchsleihe gelten als Erwerb. Je nach Art der Waffe müssen beim Erwerb unterschiedliche Verfahren eingehalten werden. Das Gesetz verlangt für den Erwerb

  • einen schriftlichen Vertrag (meldepflichtige Waffe),
  • einen Erwerbsschein (bewilligungspflichtige Waffe) oder
  • eine Ausnahmebewilligung (verbotene Waffen).

Weiterführende Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Erwerb von Waffen

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Tragen von Waffen

Wer eine Waffe an öffentlich zugänglichen Orten tragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffentragscheins sind prinzipiell die gleichen wie für den Waffenerwerbsschein. Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er eine Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ausserdem muss eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs abgelegt werden. Der Waffentragschein berechtigt zum Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Er muss mitgeführt und auf Verlangen der Kantonspolizei Basel-Stadt gezeigt werden.

Ausländische Besucher müssen die Einfuhrbewilligung zusammen mit der Waffentragbewilligung des Herkunftslands bei der zuständigen Behörde des Einreisekantons beantragen. (Kantonspolizei Basel-Stadt). Zudem muss eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden.

Das Transportieren von Waffen innerhalb der Schweiz ist nicht bewilligungspflichtig, muss jedoch begründet sein.

Weiterführende Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link.

Waffentragen

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Ein- und Ausfuhr von Waffen

Die Ein- und Ausfuhr ins bzw. aus dem schweizerischen Staatsgebiet von Waffen, Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen bedarf einer Bewilligung.

Keine Bewilligung benötigen Jäger und Sportschützen, wenn sie im Besitz eines gültigen Europäischen Feuerwaffenpasses sind und mittels einer mitzuführenden Einladung glaubhaft machen können, dass sie an einer Jagd- oder Sportveranstaltung teilnehmen werden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter den beiden nachfolgenden Links.

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Feuerwerkbewilligungen / Schiessbewilligungen / Sprengstoff

Wenden Sie sich für die Erteilung von Feuerwerksbewilligungen (können nur bei Vorliegen von öffentlichem Interesse erteilt werden) und Schiessbewilligungen sowie für Fragen im Zusammenhang mit Sprengstoff an die Fachstelle Waffen, Unterer Rheinweg 24, 4058 Basel.

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Gesuche

Für ein Gesuch um die Erteilung einer Bewilligung im Zusammenhang mit Waffen oder Sprengstoff ist bei der Fachstelle Waffen, Unterer Rheinweg 24, 4058 Basel, mit einem persönlichen Ausweis vorzusprechen.

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Entsorgung von Waffen

Wenn Sie auf Ihre Waffe verzichten und diese entsorgen wollen, können Sie Ihre Waffe/n bei der Fachstelle Waffen, Unterer Rheinweg 24, 4058 Basel, abgeben. Diese wird Ihre Waffe unentgeltlich entsorgen.

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Mehr zum Thema

Informationen im Zusammenhang mit Waffen und Sprengstoff erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Polizei.

Bundesamt für Polizei

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