Gefunden, verloren, vermisst

Je schneller Sie einen Verlust einer Sache oder gar eine vermisste Person bei der richtigen Stelle melden, desto grösser sind die Chancen, Ihnen helfen zu können! Zögern Sie deshalb nicht, im Zweifel eher eine Meldung zu viel als eine zu wenig zu erstatten.

Wie vorgehen, wenn eine Person vermisst wird?

Wo kann ich eine Anzeige erstatten?

Strafanzeigen können bei jeder Bezirkswache oder jedem Posten der Kantonspolizei Basel-Stadt (Standorte) eingereicht werden. Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit Ihren vollständigen Personalien mit.

Was muss ich tun, wenn eine Person vermisst wird?

Sobald eine Person vermisst wird, alarmieren Sie die Kantonspolizei Basel-Stadt über die Notrufnummer 117 oder 112. Angehörige des Fahndungsdienstes und der Kantonspolizei Basel-Stadt werden sofort die nötigen Schritte einleiten. Bitte denken Sie daran, dass auf jeden Fall jemand im Haus oder in der Wohnung bleiben soll.

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Vorgehen beim Verlust von Pass und Identitätskarte (ID)

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Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben?

Pflicht zur Anzeige:

Sie sind bei einem Fund von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Anzeige beim nächsten Polizeiposten zu machen, wenn der Wert des Fundgegenstandes offenbar 10 Franken übersteigt. Sie können den Fundgegenstand aber auch direkt dem zuständigen Fundbüro (siehe oben) abgeben. Entsprechend gekennzeichnete Schlüssel (in der Regel ein spezieller Anhänger am Schlüsselbund) können auch in den nächsten Briefkasten geworfen werden.

Anspruch auf einen Finderlohn:

Wenn Sie Ihren Pflichten als Finder/in nachgekommen sind, haben Sie einen Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn, der in der Regel 10 % des Werts des Fundgegenstandes beträgt.

Für Altertümer und Schätze gelten zudem spezielle Vorschriften. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter:

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Was tun, wenn Sie ein totes Tier gefunden haben?

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der Webseite des zuständigen Veterinäramtes Basel-Stadt.

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Was tun, wenn Sie etwas verloren haben?

Je nachdem, wo Sie etwas verloren haben, sind verschiedene Stellen zuständig.

Für Gegenstände, die auf öffentlichem Grund verloren gegangen sind: Öffentliches Fundbüro des Einwohneramtes

Spiegelgasse 6, 4001 Basel
Telefon: +41 61 267 70 00

•Spiegelgasse 6
4001 Basel
Telefon: +41 61 267 70 00
Telefax: +41 61 267 70 80
     
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00-17:30 Uhr
Mittwoch 09:00-18:30 Uhr•Spiegelgasse 6
4001 Basel
Telefon: +41 61 267 70 00
Telefax: +41 61 267 70 80
     
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00-17:30 Uhr
Mittwoch 09:00-18:30 Uhr•Spiegelgasse 6
4001 Basel
Telefon: +41 61 267 70 00
Telefax: +41 61 267 70 80
     
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00-17:30 Uhr
Mittwoch 09:00-18:30 U

Für Fundgegenstände, die in den Fahrzeugen oder Liegenschaften der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) liegen bleiben, beachten Sie bitte entsprechende Informationen der BVB.

Die Baselland Transport AG (BLT) unterhalten an der Heuwaage (Steinentorstrasse 30) ein Fundbüro. Auch die bei den BLT aufgefundenen Gegenstände werden nach einer Woche in das Fundbüro der SBB am Bahnhof Basel übergeben.

Flugzeuge oder in Flughäfen: Zuständig ist die zuletzt befördernde Fluggesellschaft.

Kanton Basel-Landschaft: Polizeiposten der Gemeinde

Bitte beachten Sie, dass Sie dem Finder oder der Finderin einen angemessenen Finderlohn schulden (in der Regel 10 % des Werts der Sache), falls diese/r nicht darauf verzichtet. (gemäss ZGB Art. 722 Abs. 2)

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