Ladendiebstahl

Ladendiebstahl kann jedes Geschäft treffen. Erfahren Sie hier das Vorgehen im Ereignisfall.
Sie sind von einem Ladendiebstahl betroffen?
Gehen Sie wie folgt vor:
Füllen Sie die Ladendiebstahlserklärung einfach und bequem direkt online aus. Übrigens: Ein separates Formular für ein Hausverbot gibt es nicht mehr. Der Antrag auf Hausverbot ist neu in das Ladendiebstahlsformular integriert. Sollten Sie eigene, vorgedruckte Formulare haben, dürfen Sie diese gerne weiter benutzen.
Bestreitet die Täterschaft den Ladendiebstahl nicht und Sie konnten die Personalien glaubwürdig erheben, müssen Sie die Polizei nicht zwingend beiziehen. Bitte übermitteln Sie in diesem Fall das ausgefüllte und unterzeichnete Formular direkt an die Staatsanwaltschaft:
Kanton Basel-Stadt
Staatsanwaltschaft
Binningerstrasse 21
4051 Basel
Wann muss die Polizei beigezogen werden?
Die Polizei ist immer zu verständigen, wenn es sich bei der Täterschaft um eine Person
- ohne Wohnsitz in der Schweiz
- im Asylverfahren
- jugendlichen Alters
handelt.
Bei Unsicherheit oder wenn Probleme auftreten kontaktieren Sie die Polizei unter den Notrufnummern 117 oder 112. Rufen Sie lieber einmal zu viel an als einmal zu wenig!