Durchführung von Kleinspielen

Die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde Kleinspiele ist die zuständige kantonale Melde- und Bewilligungsbehörde für Kleinspiele sowie Ansprechpartnerin für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der eidgenössischen Geldspielgesetzgebung.

Meldepflichtige Kleinspiele

  • Tombola
  • Lotto

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Bewilligungspflichtige Kleinspiele

  • Kleinlotterie
  • Kleinlotterie zur Finanzierung eines Anlasses von überregionaler Bedeutung nach Art. 34 Abs. 4 BGS

Wir weisen darauf hin, dass unter der Geltung der neuen eidgenössischen Geldspielgesetzgebung die Abwicklung der Kleinlotterien über Swisslos nicht mehr gestattet ist. Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Fonds für kulturelle und soziale Projekte sind jedoch unverändert möglich. Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.

Gesuche um Beiträge an Projekte im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung sind an den Swisslos-Sportfonds zu richten. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.

  • kleine Pokerturniere

Informationen über die Anforderungen an den Spielerschutz finden Sie unter folgendem Link.

  • lokale Sportwetten

Falls Sie an den Veranstaltungen Getränke, Speisen und/oder Esswaren zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen (auch zum Selbstkostenpreis), brauchen Sie eine Bewilligung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats, Abteilung Gastgewerbebewilligungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.

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Geschicklichkeitsspielautomaten in Gastrobetrieben und Spiellokalen

Zuständige Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde ist die interkantonale Geldspielaufsicht. Sie erteilt die für das Aufstellen und den Betrieb von Geschicklichkeitsspielautomaten erforderlichen Veranstalter- und Spielbewilligungen.

Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)

Erlachstrasse 12

3012 Bern

Tel. +41 (0)31 313 13 03

E-Mail: info@gespa.ch

http://www.gespa.ch

Für Auskünfte und Vorabklärungen zu den baupolizeilichen Vorschriften im Zusammenhang mit Spiellokalen wenden Sie sich bitte an den/ die für die jeweilige Adresse zuständige/n Bauinspektor/in unter folgendem Link.

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