Bewilligung für Dienstleistungen im Sicherheits- und Verkehrsbereich

Die Führung eines Gewerbes im Sicherheits- und Verkehrsbereich bedarf einer Bewilligung der Kantonspolizei. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung sind mit allen erforderlichen Unterlagen mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Kantonspolizei einzureichen. Nähere Informationen dazu erhalten sie über den nachstehenden Kontakt:

Kantonspolizei Basel-Stadt
Fahndung Dezernat 5


4051 Basel
Mail: fahndung.dez5@jsd.bs.ch