Veranstaltungen auf Privatareal

Was es braucht, bevor was abgeht?

Veranstaltungen auf Privatareal mit mehr als 20 000 erwarteten Personen benötigen eine Bewilligung der Kantonspolizei Basel-Stadt. Siehe untenstehend auch die Information betreffend Durchführung von Grossanlässen mit mehr als 20'000 Personen (innerhalb von Gebäuden).

Veranstaltungen auf Privatareal mit weniger als 20 000 erwarteten Personen benötigen nur dann eine Bewilligung der Kantonspolizei Basel-Stadt, wenn erhebliche Sicherheitsprobleme zu erwarten sind, welche mit den normalen polizeilichen Mitteln nicht zu bewältigen sind, namentlich wenn

  1. eine Gefahr für Leib und Leben eintreten; oder
  2. beträchtlicher Sachschaden entstehen; oder
  3. umfangreiche verkehrspolizeiliche Massnahmen erforderlich sein könnten.

Kontaktadresse:

Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD)
Kantonspolizei Basel-Stadt
Verkehrssicherheit
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel
Telefon: +41 61 267 81 71
E-Mail: kapo.veranstaltungen@jsd.bs.ch

 

Für alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist die Allmendverwaltung (AV) ì die zuständige Leitbehörde.

Kontaktadresse:

Bau- und Verkehrsdepartement (BVD)
Tiefbauamt
Allmendverwaltung
Münsterplatz 11
4001 Basel
Telefon: +41 61 267 93 57
www.allmend.bs.ch

 

Für die Durchführung von Grossanlässen mit mehr als 20'000 Personen (innerhalb von Gebäuden) ist eine Betriebsbewilligung durch das Bau- und Gastgewerbe Inspektorat (BGI) ì erforderlich.

Zur Führung einer Gelegenheits- und Festwirtschaft sowie zur Durchführung einer Freinacht, etc. ist ebenfalls das Bau- und Gastgewerbeinspektorat zuständig.

Kontaktadresse:

Bau- und Gewerbeinspektorat
Münsterplatz 11
4001 Basel
Telefon: +41 61 267 92 00

www.bgi.bs.ch