Lautsprecherbewilligungen

Lautsprecher und Allmend? Das geht!

Lautsprecherbewilligungen im öffentlichen Raum

Der Betrieb von Lautsprecheranlagen oder von Lautsprechern, die in elektronischen Geräten verbaut sind, bedarf nach §66b des Polizeigesetzes einer Bewilligung, wenn er im öffentlichen Raum an Ruhetagen und von 22.00 bis 07.00 Uhr stattfindet.

Voraussetzungen für die Erteilung von Lautsprecherbewilligungen

Zur Erteilung einer Lautsprecherbewilligung muss grundsätzlich eine Bewilligung der Allmendverwaltung für die Nutzung des öffentlichen Raums vorliegen (Nutzungsbewilligung).

Gestützt auf das “Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnungen“ werden Lautsprecherbewilligungen für Anlässe, Veranstaltungen und Betriebe erteilt, die der / dem

  • Gesundheit
  • Erholung
  • Sport
  • Kultur
  • Unterhaltung

dienen.

Für hohe Feiertage gelten spezielle Regelungen.

Auf Fahrzeugen montierte Lautsprecher sind nicht gestattet (SVG Art. 42)

Beantragung von Lautsprecherbewilligungen bei:

Fachstelle für Waffen
Polizeistützpunkt Rhein
Unterer Rheinweg 24
4058 Basel
Telefon: +41 61 201 74 30

Die Gebühr für eine Lautsprecherbewilligung beträgt CHF 30.00 pro Tag.