Parkverbotsschilder zum Zügeln

Direkt zur elektronischen Bestellung:
Bestellformular Parkverbotsschilder
Mobile Parkverbotsschilder
Grundsätzlich kann jede Bürgerin, jeder Bürger oder jede Firma mobile Parkverbotsschilder bei der Kantonspolizei bestellen oder beziehen. Andere Mittel, wie Stühle oder Arbeitsböcke etc., um ein Parkfeld freizuhalten sind unzulässig. Aktuell ist der Bezug mobiler Parkverbotsschilder lediglich für Umzüge oder Öllieferung zulässig.
Mit der polizeilichen Bewilligung für das Stellen der mobilen Parkverbotsschilder kann in einem Parkfeld eine Länge von 10 bis 15 Metern reserviert werden. Pro 10 Meter verlängerte Fläche ist ein zusätzliches mobiles Schild erforderlich.
Online-Bestellung
Es wird allen Nutzer von mobilen Parkverbotsschilder empfohlen, diese auf der eGovernment-Plattform des Kantons Basel-Stadt (Bestellformular Parkverbotsschilder) zu bestellen. Die Online-Bestellung ist mindesten zehn Tage, jedoch frühestens drei Monate, vor dem gewünschten Gültigkeitsdatum vorzunehmen. Dadurch kann die Verfügbarkeit von mobilen Parkverbotsschildern gewährleistet werden.
Vorlaufzeit
48 Stunden (zwei Tage) vor dem Nutzungsdatum müssen die mobilen Parkverbotsschilder gut sichtbar an der gewünschten Stelle (strassenseitig) aufgestellt werden. Dabei müssen die Kontrollschildnummern, Datum und Zeit der bereits darin parkierten Fahrzeuge auf dem Kontrollblatt aufgeschrieben werden. Wird die Vorlaufzeit nicht eingehalten, kann keine Unterstützung bei falschparkierten Fahrzeugen durch die Kantonspolizei beantragt werden.
Lieferungsauftrag an die Kantonspolizei
Sie haben die Möglichkeit, die Parkverbotsschilder durch die Kantonspolizei liefern zu lassen. Nach der Bewilligung des Auftrages werden die Parkverbotsschilder termingerecht durch die Kantonspolizei aufstellen und wieder eingesammelt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die Parkverbotsschilder vom Auftraggeber aus dem Parkfeld zu entfernen und gut sichtbar an einem öffentlichen Ort zu deponieren. Die Kantonspolizei wird die mobilen Signale vor Ort abholen.
Diese Dienstleistung entlastet sie bei den Umzugsvorbereitungen und wird mit CHF 50 berechnet.
Selbstabholung
Bei der Selbstabholung wird eine Depotgebühr von CHF 10 pro Signal erhoben.
Öffnungszeiten Schalter:
Montag, Mittwoch und Freitag 12.00 bis 18.00 Uhr
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- GPS = 47.5440717, 7.6037876
ACHTUNG: Der bisherige Schalter im Zeughaus-Areal muss aufgrund von Bauarbeiten geschlossen werden. Der neue Schalterstandort befindet sich im Areal des Güterbahnhof Wolf. Dieser ist mit dem Fahrzeug einfach zu erreichen. Die Wegstrecke von der Tramhaltestelle «Zeughaus» bis zum neuen Schalterstandort beträgt ca. 600m und ist ausgeschildert.
Nach der bewilligten Nutzungsdauer müssen die mobilen Parkverbotsschilder aus dem Parkfeld entfernt und gut sichtbar am Strassenrand deponiert werden.
Rückgabefrist
Die Rückgabefrist bei der Selbstabholung wurde verkürzt. Diese sind am nächstfolgenden Schalteröffnungstag zu retournieren. Damit kann die Umlaufzeit verkürzt und die Verfügbarkeit der mobilen Schilder erhöht werden.
Kosten und Gebühren
Nutzungsgebühr CHF 5.00 pro mobiles Parkverbotsschild
Depotgebühr CHF 10.00 pro mobiles Parkverbotsschild
Liefergebühr CHF 50.00 pro Auftrag
Diese richten sich nach §23. A Ziff. 11 der Verordnung über den Strassenverkehr (Strassenverkehrsverordnung, StVO) vom 17. Mai 2011.
Bei der Online-Bestellung können diese elektronisch bezahlt werden.