Flugwesen

Für besondere Bedürfnisse

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist die zuständige Bewilligungsbehörde. Sie erteilt allgemeine Betriebsbewilligungen für gewerbemässige Flüge zum Personen- oder Gütertransport von Flugunternehmen (Flächenflugzeuge und Helikopter, Fessel- und Freiluftballone, Luftschiffe, etc.)

Flugbewilligung/allgemeine Fragen

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Abteilung Sicherheit Flugbetrieb
3003 Bern
Tel. +41 58 465 80 39
Fax +41 58 465 80 32
E-Mail: info@bazl.admin.ch 
  

Das BAZL erteilt in seinen Bewilligungen allgemeine Auflagen bezüglich Einhaltung bundesrechtlicher Vorschriften (Art, Dauer, Unzulässigkeit von Flügen/Landungen, etc.). Eine besondere Auflage besteht für die Bewilligungsinhaber darin, vor beabsichtigten Tiefflügen sowie Aussenlandungen die schriftliche Zustimmung der betroffenen Gemeinden einzuholen.

Zustimmungserklärung

Kantonspolizei Basel-Stadt
Abteilung Verkehrssicherheit
Clarastrasse 38
4005 Basel
Tel.: +41 61 267 81 71
E-Mail: kapo.veranstaltungen@jsd.bs.ch

Ausserhalb Bürozeiten/bei hoher Dringlichkeit

Kantonspolizei Basel-Stadt
Einsatzzentrale
Tel.: +41 61 267 71 11
Fax: +41 61 267 73 02