Sonderbewilligungen Verkehr

Für besondere Bedürfnisse

Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt erteilt bei gegebenen Rahmenbedingungen Sonderbewilligungen für folgende Bereiche:

Eidgenössische Bewilligungen

Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge (Schwertransporte)

Diese Bewilligung benötigen Sie für ein Ausnahmefahrzeug oder zur Durchführung eines Ausnahmetransportes (Schwertransport/Grossraumtransport).

Nachtfahrten

Hier erhalten Sie die Bewilligung für Ausnahmen des Nachtfahrverbots.

Kontakt

Justiz- und Sicherheitsdepartement
Verkehrspolizei
Ressort Kontrollen (SoBe)
Schwarzwaldstrasse 100
CH-4058 Basel
Tel.: +41 61 208 06 85
E-Mail: kapovrk.sobe@jsd.bs.ch
Internet: www.sonderbewilligungen.ch

Bürozeiten: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

ARV-Bewilligungen

Die Vollzugsbehörde kann im Zusammenhang mit den Verordnungen über die ARV 1 und ARV 2 entsprechende Befreiungsverfügungen erlassen.

Bewilligungen für den werkinternen Verkehr auf öffentlichen Strassen

Die Verkehrspolizei kann die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweise auf kurzer Strassenstrecke gestatten.

Erleichterungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Strasse

Die Verkehrspolizei kann eine Genehmigung für die Fortsetzung einer Beförderung nach ADR oder eine Bewilligung zum Befahren der Grundwasserzone und beim Transport gefährlicher Güter nach SDR erteilen.

Kontakt

Justiz- und Sicherheitsdepartement
Verkehrspolizei
Ressort Kontrollen
Schwarzwaldstrasse 100
CH-4058 Basel
Tel.: +41 61 208 06 00
E-Mail: ressortkontrollen@jsd.bs.ch

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Kantonale Bewilligungen

Kontakt

Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt
Clarastrasse 38
CH-4005 Basel
Tel.: +41 61 267 82 00

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