Auskunftsrecht

Akteneinsichtsgesuch in polizeilichen Belangen

Informationen nach Datenschutzgesetz und über Akteneinsichtgesuche

Grundsatz:
Das Datenschutzrecht schützt die Persönlichkeitsrechte der von einer Datenbearbeitung betroffenen Person. Jede Person hat Anspruch darauf zu wissen, ob bei einem öffentlichen Organ Personendaten über sie vorhanden sind, und gegebenenfalls auf Zugang zu diesen eigenen Personendaten.

Das Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet die öffentlichen Organe, aktiv über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zu informieren, und auf Gesuch hin den Zugang zu Informationen zu gewähren.

Gesetzliche Grundlagen:
Informations- und Datenschutzgesetz (IDG, SG 153.260) und Informations- und Datenschutzverordnung (IDV, SG 153.270).

Wie gelange ich an die gewünschten Informationen?

  • Gesuche um Zugang zu Informationen oder um Zugang zu den eigenen Personendaten können schriftlich oder mündlich erfolgen. Mündlich gestellte Gesuche werden zur weiteren Verarbeitung durch die Polizei schriftlich festgehalten.
  • Gesuchen um Zugang zu den eigenen Personendaten muss zwingend eine Kopie des amtlichen Ausweises beigelegt werden.
  • Es werden keine unmittelbaren Auskünfte erteilt, die Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs erfolgt ausschliesslich über den/die Datenschutzbeauftragte der Kantonspolizei.
  • Sämtliche eingehende Gesuche müssen umgehend an den/die Datenschutzbeauftragte der Kantonspolizei weitergeleitet werden:

Informations- und Datenschutzbeauftragte/r der Kantonspolizei Basel-Stadt
Abteilung Recht
Spiegelgasse 6
Postfach
4001 Basel

nach oben

Reglement für die Videoüberwachungssysteme der Kantonspolizei Basel-Stadt

Lesen Sie dazu Videoüberwachungssysteme der Kantonspolizei Basel-Stadt

nach oben

Reglement für das Videoüberwachungssystem «semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen»

Lesen Sie dazu das Reglement für das Videoüberwachungssystem «semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen» und dessen Anhang.

nach oben

Schengener Auskunftsrecht

Lesen Sie dazu das PDF-Dokument FAQ Schengen/Dublin des EJPD (PDF, 97 KB).

Informationen zu Schengen-bezogenen Daten und zum Auskunftsrecht finden Sie unter folgenden Webseiten:

 

Weitere Informationen zu Strafverfahren oder Migration erhalten Sie unter:

nach oben

Regelement für das Videoüberwachungssystem "IGB Sicherheit"

nach oben

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz?

Folgende Kontaktadressen stehen Ihnen zur Verfügung:

Kantonaler Datenschutzbeauftragter: www.dsb.bs.ch

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: www.edoeb.admin.ch

nach oben