Psychosoziale Krisenintervention

Der Sozialdienst ist eine operative Funktionseinheit der Hauptabteilung Sicherheitspolizei der Kantonspolizei Basel-Stadt. Er unterstützt und entlastet die operativen Polizeikräfte bei psychosozialen Fragestellungen im polizeilichen Kontext.

Der Sozialdienst befasst sich mit Personen, die aufgrund einer akuten oder psychosozialen Krise die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören und dabei sich selbst und/oder Drittpersonen gefährden bzw. eine unzumutbare Belästigung für ihre Umgebung darstellen.

Der Sozialdienst leistet auf Antrag Amtshilfe an Behörden und Institutionen.

Er steht Privatpersonen, Fachpersonen, Behörden und Institutionen im Kanton Basel-Stadt zur Verfügung.

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Zuständigkeiten und Aufgaben

Der Sozialdienst ist zuständig bei Personen, welche im Kantonsgebiet (Basel-Stadt, Riehen, Bettingen) wohnhaft sind oder sich dort aufhalten und nicht bereits von geeigneten Personen oder Institutionen betreut werden oder deren rechtlichen Mittel nicht genügen.

Die Themen- und Aufgabenfelder sind unterteilt in folgende Schwerpunkte:

Psychosoziale Krisenintervention

  • Kindheit & Jugend
  • Alter
  • Familie
  • Migration
  • Sucht
  • Verwahrlosung
  • Obdachlosigkeit
  • Psychische Auffälligkeit
  • Psychische und körperliche Behinderung
  • Querulantisches Verhalten

 

Amtshilfen

  • Kindesschutz
  • Erwachsenenschutz
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Schutzbegleitungen
  • Vollzugshilfe

 

Akute Krisenintervention

  • Psychosoziale Krisenintervention
  • Psychoedukation
  • Schutz nach Gewalt
  • Tod & Trauer
  • Begleitung
  • Notunterbringungen
  • Grossereignisse / KKO

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Im Speziellen leistet der Sozialdienst:

  • Beratung / Triage / Vernetzung bei Anfragen
  • Beratungen an Fachpersonen
  • Abklärungsbesuche bei Zuständigkeit
  • Betreuung und Schutzbegleitungen nach Gewalt (zum Beispiel Häuslicher Gewalt)
  • Betreuung vor Ort für Betroffene in Extremsituationen (Caregiving)
  • Unterstützung der KKO im Fall von Grossereignissen

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Der Sozialdienst ist nicht zuständig:

  • Bei Menschen, die bereits anderweitig betreut werden und nicht in einer akuten Krisensituation sind
  • Bei reinen Transportaufträgen
  • Bei Wohnungsräumungen und Wohnungsreinigungen
  • Bei Personensuche und Fahndungen

Der Sozialdienst gewährt keine materielle und finanzielle Direkthilfe.

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