Jugend- und Präventionspolizei

Strafrecht

Ich habe Kenntnis über ein strafrechtlich relevantes Delikt, in welches mein Kind beteiligt ist und weiss nicht, was ich tun soll. Wo finde ich die nötigen Informationen und was sind die nächsten Schritte?

Über die Poolhandynummer der Jugend- und Präventionspolizei (+41 79 543 75 39) können Sie sich unverbindlich bei erfahrenen Polizisten/-innen beraten lassen, um die für die beteiligten Kinder die optimalsten Hilfsangebote zu besprechen. Der Handlungsspielraum liegt zwischen einem Beratungsgespräch bis hin zu einer Strafanzeige.

Beeinträchtige ich die Zukunft eines Kindes/ Jugendlichen, wenn ich eine Anzeige gegen ihn/sie einreiche?

Das Jugendstrafrecht legt das Augemerk auf den Täter/ Täterin und nicht auf das Delikt bzw. die Bestrafung. Das Kernziel ist es, eine Wiederholungstat zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt?

Ein Offizialdelikt ist eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen verfolgen muss, wenn es ihr zur Kenntnis gelangt. Das Gegenstück zum Offizialdelikt ist das Antragsdelikt, das nur dann verfolgt wird, wenn der Betroffene einen Strafantrag stellt.

Wann rufe ich die Jugend- und Präventionspolizei an und wann wähle ich den Notruf 117?

Liegt ein akute Notfallsituation vor, muss immer der Notruf 117 gewählt werden. 

Kann ich für eine andere Person einen Strafantrag stellen?

Antragsberechtigt ist jeweils die direktbetroffene Person. Bei Kindern und Jugendlichen kann auch die erziehungsberechtigte Person den Antrag stellen.

nach oben

Digitale Medien

Ich habe Probleme mit der Medienerziehung meiner Kinder und brauche dazu Hilfestellungen. Wie komme ich zu den nötigen Informationen und Hilfsangeboten?

Über die Telefonnummer (+41 79 543 75 39) oder die Mailadresse der Jugend- und Präventionspolizei können Sie sich unverbindlich beraten lassen und auch kostenlos hilfreiche Broschüren bestellen. Es gibt auch die Möglichkeit einen Elternabend der Jugend- und Präventionspolizei zu besuchen, welcher flächendeckend im Kanton Basel-Stadt auf allen fünften Primarstufen durchgeführt wird.

Kann ich mein Kind für ein Programm zur Medienerziehung anmelden?

Die Jugend- und Präventionspolizei führt im Kanton Basel-Stadt, in allen fünften Primarstufen, das Projekt "Internet, Handy & Co" durch. Eine genauere Beschreibung dazu finden Sie auf der unserer Webseite "Präventionsangebote in der Schule".


Gibt es das Projekt Internet, Handy & Co auch auf anderen Schulstufen?

Auf Anfrage bieten wir das individuell gestaltete Programm auch auf Sekundarstufen, Berufsschulen und in Privatschulen durch.

Gibt es Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen?

Ja, auf Anfrage führen wir dem Bedürfnis angepasste Weiterbildungen durch.

nach oben

Angebote

Link zu den Präventionsangeboten

Wie kann ich eine/n Jugendlichen/ Jugendliche für das Projekt 180° Basel anmelden?

Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson und kann nur im Klassenverband durchgefüht werden. Link zu Detailinformationen des Präventionsangebotes.

Was kosten die Angebote der Jugend- und Präventionspolizei?

Die Angebote sind für die Bevölkerung/ Klassen des Kantons Basel-Stadt kostenlos.

Gibt es weitere Angebote durch die Jugend- und Präventionspolizei?

Wir führen auf Anfrage auch Angebote zum Thema Selbstbehauptung und Ausgangsverhalten im Klassenverband durch.

Arbeitet die Jugend- und Präventionspolizei auch im Freizeitbereich Jugendlicher?

Die Jugend- und Präventionspolizei führt regelmässig im öffentlichen Raum Patrouillen durch. Der Schwerpunkt der Patrouillen liegt in der Prävention, schliesst jedoch die Repression nicht aus.  

Ich störe mich ab übermässigem Lärm oder Littering durch Jugendliche in meinem Quartier. Wohin kann ich mich wenden?

Sie können sich dafür an die Community Policing oder an die Jugend- und Präventionspolizei (+41 79 543 75 39) wenden.

Ich habe festgestellt, dass eine jugendliche Person in einem Verkaufsgeschäft in Basel Alkohol oder Tabak kauft, obschon sie das gesetzliche Mindestalter dafür noch nicht erreicht hat. Wohin kann ich mich wenden?

Die Jugend- und Präventionspolizei kümmert sich um den Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren innheralb des Kantons Basel-Stadt. Melden Sie Ihre Feststellungen via E-Mail oder Telefon.

nach oben