Privatanzeigen im Strassenverkehr

Parkierte Fahrzeuge

Wie soll ich vorgehen, wenn ich falsch parkierte Fahrzeuge auf Allmend feststelle?

Dies können Sie in jeder Polizeiwache oder jedem Polizeiposten in Basel melden oder Sie wählen den Notruf. Aus präventiver Sicht ist es zielführender, wenn die fehlbaren Fahrzeuglenkenden direkt zur Anzeige gebracht bzw. gebüsst werden können. Bei ‘chronischen’ Falschparkern können Sie sich auch an Ihren Ansprechpartner im Quartier («Community Policing») wenden.

Wie soll ich vorgehen, wenn ich falsch parkierte Fahrzeuge auf Privatareal feststelle?

Siehe Strafantragsformular "Gerichtliches Verbot / Parkieren"

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Während der Fahrt

Wie soll ich vorgehen wenn ich massive Verkehrsregelverletzungen feststelle?

Ruhig bleiben, sich nicht provozieren lassen und die Fahrt in korrekter Weise fortsetzen. Bei groben Verkehrsregelverletzungen (massive Geschwindigkeitsverletzung, Rennen, Drängeln, Schikanestops, Schlangenlinie fahren usw.), ist unter Angabe des Standorts direkt der Notruf 112 oder 117 zu wählen.

Wie kann ich eine Anzeige tätigen?

Sie können in jeder Polizeiwache oder jedem Polizeiposten in Basel resp. in der Schweiz eine Anzeige erstatten. Bei Verkehrsdelikten ist es meist zielführender, wenn die Anzeige vor Ort getätigt wird, zumal die zuständigen Strafverfolgungsbehörden mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind.

Aus rechtlichen Gründen können keine Anzeigen per E-Mail entgegengenommen werden.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt benötigt für jede Anzeige Ihre vollständigen Personalien. Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit.

Welche Beweismittel muss ich vorlegen?

Bei Privatanzeigen im Strassenverkehr stellt sich immer die Frage des Beweises. Auf alle Fälle sind Kontrollschildnummer, Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugmarke, Modell, Typ, Farbe), Örtlichkeit (Strassennamen, Autobahnkilometrierung usw.), Datum und Uhrzeiten zu erheben. Zudem wird die Aussage über das Geschehene detailliert aufgenommen.

Von Vorteil sind zudem unabhängige Auskunftspersonen, welche den Vorgang ebenfalls beschreiben können (vgl. Frage "Wie sind die Erfolgschancen von Privatanzeigen?").  

Können private Dashcam-Aufzeichnungen oder Handy-Aufnahmen im Strafverfahren verwertet werden?

Privataufnahmen des öffentlichen Strassenverkehrs stellen im Allgemeinen eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung dar. Diese rechtswidrig erlangten Aufnahmen sind gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung, nur dann als verwertbar zu betrachten, wenn sie von den Strafverfolgungsbehörden hätten erlangt werden können. Im Einzelfall entscheiden die Gerichte, ob die privaten Aufnahmen im Strafverfahren verwertbar sind.

Aufnahmen, die die Fahrzeuglenkenden vom eigenen Fehlverhalten machen, sind unproblematisch und ohne weiteres verwertbar.

Kann ich eine anonyme Anzeige tätigen?

Nein, das ist nicht möglich.

Wie läuft der Prozess nach meiner Anzeige ab?

Es wird ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (siehe Rubrik: Strafverfahren im Strassenverkehr).

Anzeigestellende müssen damit rechnen, dass sie im Laufe des Verfahrens von den Strafverfolgungsbehörden resp. vom Gericht vorgeladen und nochmals angehört zu werden (als Auskunftsperson/Zeuge, inkl. allfälliger Konfrontation mit beschuldigter Person).

Wie sind die Erfolgschancen von Privatanzeigen?

Häufig wird vom Beschuldigten ebenfalls Anzeige erstattet und in der Folge muss gegen sämtliche Beteiligten ein Strafverfahren eingeleitet werden.

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