Anlaufstelle Radikalisierung

Das Ressort Prävention gegen Gewalt der Kantonspolizei Basel-Stadt betreibt die Anlaufstelle Radikalisierung (Telefon: + 41 61 201 77 11).

Was passiert, wenn ich meine Beobachtungen bei der Anlaufstelle Radikalisierung deponiere?

Da in jedem Fall eine spezifische Erstanalyse vorgenommen wird, sind Stigmatisierungen oder Vorverurteilungen schnell zu eruieren. Die interdisziplinäre Herangehensweise erlaubt ein Gesamtbild auf die Situation, mit dem Bewusstsein für Entstehungsfaktoren bei einer möglichen Radikalisierung. Die Anlaufstelle Radikalisierung dient als Unterstützung für die Beobachtenden und die Personen, welche sich möglicherweise in einem Radikalisierungsprozess befinden.

Welche Daten nimmt die Anlaufstelle Radikalisierung von mir auf?

Es werden lediglich Daten aufgenommen, die zur erneuten Kontaktaufnahme dienlich sind.

Was geschieht, wenn meine Befürchtungen nicht zutreffen?

Bei Anlass zur Sorge oder einem unguten Bauchgefühl dürfen Sie sich jederzeit an die Anlaufstelle Radikalisierung wenden. Es gibt keine Falschanrufe (abgesehen von niederen Beweggründen mit dem Ziel, absichtlich einer Person Schaden zuzufügen). Durch das gemeinsame Gespräch und durch die daraus folgende Situations- und Fallanalyse werden adäquate Schritte vorgenommen, über welche die anrufende Person Kenntnis hat.