Strafverfahren im Strassenverkehr

Welche Verfahren sind bei einer Verletzung von Verkehrsvorschriften zu unterscheiden?

Eine Verletzung des Strassenverkehrsrechtes kann zwei voneinander unabhängige Verfahren nach sich ziehen:

Das Strafverfahren

Es ist auf Busse, Geldstrafe, Freiheitsentzug usw. gerichtet und wird in dem Kanton durchgeführt, in welchem die Widerhandlung begangen wurde.
Das Verfahren bezweckt die Durchsetzung der Verkehrsvorschriften / Verkehrssicherheit, den Schutz der Umwelt (technische Fahrzeugvorschriften) und den Arbeitnehmerschutz (berufsmässige Fahrzeuglenkende wie Personentransport / Lastwagen / Gefahrguttransporte etc.)

Das Administrativverfahren

Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren betreffend Massnahmen zur Fahrberechtigung und wird im Wohnortkanton des Beschuldigten durchgeführt (siehe Administrativmassnahmen).

Wie wirkt die Kantonspolizei Basel-Stadt in einem Strafverfahren im Strassenverkehr?

Wird durch Fahrzeuglenkende eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begangen und wird diese durch die Polizei festgestellt, wirkt die Kantonspolizei wie folgt:

  • helfend und verkehrserziehend
  • verhindert Widerhandlungen
  • erhebt allenfalls eine Ordnungsbusse oder
  • verzeigt die Fehlbaren an die Staatsanwaltschaft

(Art. 3 Abs. 2 SKV)

Wie werden Ordnungsbussen erhoben?

Für die Erhebung von Ordnungsbussen sind ausschliesslich nur Tatbestände möglich, welche im Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung (SR 741.031) oder in der kantonalen Gesetzgebung aufgeführt sind. (siehe Ordnungsbussen)

Wie läuft ein Strafverfahren nach Strassenverkehrsrecht ab?

Werden Widerhandlungen durch die Kantonspolizei Basel-Stadt oder im grenzüberschreitenden Verkehr durch das Grenzwachtkorps festgestellt, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet.

Besteht aufgrund eigener Feststellungen (Kantonspolizei/ Grenzwachtkorps) oder Meldungen der Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist, so werden seitens der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen eines Vorverfahrens die nötigen Abklärungen getätigt und die erforderlichen Beweise gesammelt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • die Sicherstellung von Spuren und allenfalls deren Auswertung
  • die Ermittlung und Befragung von verdächtigen Personen, falls nötig die Vorführung zur Einvernahme mit Bewilligung der Staatsanwaltschaft
  • Sicherstellung von Fahrzeugen zur Verhinderung weiterer Widerhandlungen oder zur Überprüfung der Betriebssicherheit
  • vorläufig abgenommene Führer- und Lernfahrausweise werden zeitnah der Entzugsbehörde zur Einleitung eines separaten Verfahrens übergeben. (siehe Administrativmassnahmen)

Das Vorverfahren wird selbständig durch die Kantonspolizei, mittels eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens, oder durch die Staatsanwaltschaft durch eine Anordnung/Verfügung eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft kann der Polizei zudem jederzeit Aufträge erteilen und ist im Weiteren für die Anordnung von Zwangsmassnahmen zuständig.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt leitet ihre Berichte/Anzeigen und weitere Akten an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt weiter und schliesst gleichzeitig das Vorverfahren mit einer Überweisung mit Antrag ab.
Bei schweren Straftaten informiert die Polizei unverzüglich die Staatsanwaltschaft, welche sodann eine Untersuchung eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft erhebt beim zuständigen Strafgericht Anklage, wenn sie nach durchgeführter Untersuchung die Verdachtsgründe als hinreichend erachtet und die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls nicht erfüllt sind.

Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

Der Kontakt im polizeilichen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren) erfolgt in der Regel durch uniformierte Mitarbeitende der Kantonspolizei Basel-Stadt und/oder des Grenzwachtkorps direkt bei und während der Kontrolle.
Die Beschuldigten/ Auskunftspersonen/ Zeugen etc. werden durch die Mitarbeitenden des Ressort Ermittlungen mittels schriftlicher Mitteilung vorgeladen bzw. über den Verfahrensstatus informiert.

Es ist für Verfahrensbeteiligte möglich, zu Bürozeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in direkt Kontakt aufzunehmen. Name und Telefonnummer sind im jeweiligen Briefkopf aufgeführt.