Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für welche Betriebssysteme ist ParkSmart Basel verfügbar?

Die ParkSmart-App wird für Android (Version) und iOS (Version) bereitgestellt. Die App ist kostenlos.

Muss ich mich für ParkSmart Basel registrieren?

Nein, die Benutzung von „ParkSmart Basel“ setzt keine Registration voraus. Einzig das Kontrollschild muss vor dem Lösen einer Parkberechtigung hinterlegt sein.

Wo kann ich die App benutzen?

Mit der App können nur Parkgebühren der Parkuhren in der Stadt Basel bezahlt werden.

Der Bezug von Besucherparkkarten ist ortsunabhängig. Sie sind sowohl in Basel, als auch in Riehen gültig. Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Nutzungsbedingungen.

Welche Zahlungsmittel werden bei ParkSmart Basel akzeptiert?

Die Bezahlung von Parkberechtigungen und Parkgebühren erfolgt mittels Kreditkarte (MasterCard und Visa), Postfinance oder Twint®. Zur Erleichterung der Bezahlung können Zahlungsmittel in der App hinterlegt werden. Sollte ein Zahlungsmittel ungültig werden oder ablaufen, ist die Verwendung erst nach Aktualisierung der Daten wieder möglich.

Sind die Zahlungsmittel sicher hinterlegt?

Die Informationen sind von den App-Betreibern nicht einsehbar. Zahlungsinformationen werden verschlüsselt übermittelt.

Wird für den Betrieb der App eine Verbindung zum Internet benötigt?

Ja, da verschiedene Dienste in der App auf das Internet zugreifen (Ortung, Übermittlung des Parkvorgangs, Bezahlung). Ein Offline-Betrieb ist nicht möglich.

Welche meiner Daten werden gespeichert?

Bei der Kantonspolizei Basel-Stadt wird nur die Art der Parkberechtigung, Ihr Kontrollschild und der Betrag gespeichert. Schalten Sie zusätzlich die Analysedaten ein, erhält die Kantonspolizei Feedback über die App-Version, das Gerätemodell, die Geräteplattform und die Betriebssystem-Version. Ausserdem dienen die gesendeten Fehlerberichte zur Verbesserung der App. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.

Muss die Ortung eingeschaltet sein?

Es ist empfehlenswert, die Ortung einzuschalten. So kann die App die Parkflächen an Ihrem Standort anzeigen. Sie können die Ortung auch ausschalten, müssen dann aber die Nummer der Parkuhr abscannen (QR-Code auf Parkuhr) oder ablesen.

Wozu dienen Push-Benachrichtigungen in dieser App?

Dieser Dienst informiert sie z.B. über demnächst ablaufende Parkvorgänge. Deswegen ist eine Deaktivierung nicht empfehlenswert.

Welchen Vorteil habe ich gegenüber dem herkömmlichen Bezug?

Mit der App können Parkgebühren an Parkuhren oder der Bezug von Besucherparkkarten digital beglichen werden. Das Hinterlegen eines Parktickets oder der Besucherkarte entfällt.

Im Gegensatz zu den Parkuhren bezahlen Sie über die App nur die effektive Parkzeit. Verlassen Sie das Parkfeld früher, beenden Sie einfach den Parkvorgang und nur die benutzte Zeit wird Ihnen berechnet.

Kann ich die Parkgebühr für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig bezahlen?

Es ist möglich, über die Funktion "Parkkarten" für diverse Fahrzeuge Besucherparkkarten für den gleichen Zeitraum zu beziehen.

Jedoch ist dies nicht möglich bei der Bezahlung von Parkgebühren an Parkuhren, da nach Start des Parkvorgangs ein interner Countdown für die gebuchte Parkzeit abläuft und dies nur für ein Fahrzeug gleichzeitig möglich ist.

Ich habe trotz Kauf einer Parkberechtigung via „ParkSmart Basel“ eine Busse erhalten. Was kann ich machen?

Besuchen Sie unseren Online-Bussenschalter. Nach Eingabe der Ordnungsbussen-Nummer und des Kontrollschildes gelangen Sie auf Ihre Busse und können dort eine Einsprache einreichen.

Die ParkSmart Basel App bietet mir Hilfe bei der Parkscheiben-Einstellung. Muss ich meine Parkscheibe dann noch hinterlegen?

Ja, wird in der Blauen Zone mittels Parkscheibe parkiert, ist die Parkscheibe auf jeden Fall zu hinterlegen. Die Parkscheibenhilfe ersetzt die physische Parkscheibe nicht.

Ich habe in der Blauen Zone parkiert, die physische Parkscheibe korrekt gestellt und hinterlegt. Nun läuft in kürze die Parkzeit ab. Jedoch würde ich gerne noch länger stehen bleiben. Darf ich nun, ohne das Fahrzeug in Verkehr zu bringen, eine Besucherparkkarte lösen, oder laufe ich Gefahr, eine Busse zu erhalten?

Ja, dieser Vorgang ist erlaubt. Wenn Sie ankommen und in der blauen Zone parkieren, können Sie die Parkscheibe stellen und gut sichtbar hinter der Frontscheibe deponieren. Läuft nun die kostenfreie Parkzeit ab, ist es erlaubt eine Besucherparkkarte zu erwerben ohne das Fahrzeug zu bewegen.

Der Umgekehrte Fall ist jedoch nicht erlaubt. Lösen Sie eine Vormittagsparkkarte, welche bis 13.00 Uhr gültig ist dürfen Sie nicht gleichzeitig die Parkscheibe auf Ankunftszeit 13.00 Uhr stellen.

Ist das Nachzahlen von Parkgebühren bei einem Parkplatz mit Parkuhr erlaubt?

Nein, das ist nicht erlaubt und kann zu einer Busse führen.