Zufahrt Innenstadt

Verkehrskonzept Innenstadt
Das neue Verkehrskonzept für die Innenstadt wurde am 12. Januar 2011 durch den Grossen Rat beschlossen und sieht eine Neuorganisation des Verkehrs im Kern Basels vor. Die Kernzone der Innenstadt umfasst nach dem «Neuen Verkehrskonzept Innenstadt» künftig nur noch Fussgängerzonen (die zentralen Einkaufsbereiche sowie die historische Altstadt), Begegnungszonen sowie Achsen des öffentlichen Verkehrs (ÖV-Achsen) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Für die Umsetzung ist das Bau- und Verkehrsdepartement, Mobilität, Verkehrstechnik zuständig. Details und Pläne dazu finden Sie auf der Website des Bau- und Verkehrsdepartements.
- Vorgesehen ist das Befahren der autofreien Kernzone der Innenstadt für den Güterumschlag zu einheitlichen Zeiten in den Morgenstunden. Ausnahmen für die Zufahrt in die Kernzone der Innenstadt werden in der Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt (Stand 1. Oktober 2018) geregelt.
- Anhänge
- Erläuterungen
- Das Wichtigste in Kürze
- Flyer "Das Verkehrskonzept Basler Innenstadt 2018"
- Merkblatt für Ärzte, Praxen und weitere medizinische Einrichtungen
- Merkblatt Taxifahrten
Eine Bewilligung zum Befahren der Kernzone der Innenstadt können Sie hier beantragen:
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Zufahrtsbewilligungen mit Kundenkonto
Personen und Unternehmen, die einen regelmässigen Bedarf an Kurzbewilligungen nachweisen, können sich bei der Motorfahrzeugkontrolle registrieren lassen und über das kantonale eKonto mit geringem administrativen Aufwand vergünstigt Kurzbewilligungen beziehen. Über das Registrierungsformular können Sie ihr Gesuch um Freischaltung elektronisch einreichen:
Sollten Sie beim kantonalen eKonto nocht nicht angemeldet sein, können Sie sich hier anmelden:
Antrag eKonto für Firmen
Antrag eKonto für Private
Falls Sie bereits über ein kantonales eKonto verfügen und bei der Motorfahrzeugkontrolle freigeschaltet sind, können Sie hier Ihre Zufahrtsbewilligungen bequem online bestellen und direkt beziehen:
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Kontakt für Bewilligungen zur ausnahmsweisen Zufahrt
Motorfahrzeugkontrolle
Tel.: +41 61 267 82 00
Fax: +41 61 267 82 16
E-Mail: info.mfkbs@jsd.bs.ch
Kontakt für die Koordination durch die Begleitgruppe
E-Mail: begleitgruppe@jsd.bs.ch
Kontakt für Signalisationen / Markierungen
Amt für Mobilität
Tel.: +41 61 267 85 56
Fax: +41 61 267 64 81
E-Mail: mobilitaet@bs.ch