E-Bike, Trendfahrzeuge

Velofahrer an einem sommerlichen Tag auf der Rheinpromenade im Kanton Basel-Stadt.

Das E-Bike geniesst immer grössere Beliebtheit. Es ist daher wichtig, sich umfänglich über dieses Fahrzeug zu informieren, um damit sicher unterwegs zu sein.

E-Bikes und ihre Besonderheiten

Es stellt sich die Frage, was unter dem Überbegriff «E-Bike» zu verstehen ist und um welche Fahrzeuge es sich dabei handelt. Für viele Menschen liegt die Antwort auf der Hand: Ein E- Bike ist nichts anderes als ein Fahrrad mit einem Elektromotor. Auf den ersten Blick sind denn oft auch keine wesentlichen Unterschiede zu einem gewöhnlichen Fahrrad feststellbar. Es gibt aber viele gesetzliche Besonderheiten bei den E-Bikes im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern. Es beginnt bereits mit der Zuordnung zur Fahrzeugart: Ein Fahrrad wird nach Art. 24 VTS definiert als Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das durch mechanische Vorrichtungen ausschliesslich mit der Kraft der sich darauf befindenden Person fortbewegt wird. Mit dieser Definition ist das E-Bike unter der Fahrzeugkategorie als Fahrrad ausgeschlossen, da dieses über einen Elektromotor verfügt und eben nicht ausschliesslich mit der Kraft der sich darauf befindenden Person angetrieben wird. Gemäss Bundesrecht handelt es sich bei E-Bikes nach Art. 18 lit. a und lit. b VTS um Motorfahrräder.

Die Fahrzeugart der Motorfahrräder wird in zwei verschiedene Unterkategorien eingeteilt; Leichtmotorfahrräder und Elektro-Motorfahrräder. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird meist von «starken» und «schwachen» oder «schnellen» und «langsamen» E-Bikes gesprochen. Die Unterscheidung der Fahrzeugkategorien liegt in ihren technischen Eigenheiten.

Leichtmotorfahrräder verfügen über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und eine Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt. Elektro-Motorfahrräder haben hingegen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h im reinen Elektroantrieb und eine allfällige Tretunterstützung, die bis 45 km/h wirkt. Auch die Stärken der Elektromotoren weichen voneinander ab. Leichtmotorfahrräder verfügen über eine Motorleistung von max. 0.50 kW und Elektro-Motorfahrräder max. 1.00 kW.

Wie muss ich mich im Strassenverkehr verhalten?

Für viele Personen sind die Verkehrsregeln, die für E-Bikes gelten, unklar. Die ohnehin herrschende Verwirrung wird durch die gesetzlichen Regelungen noch verstärkt. Da E-Bikes entweder als Leichtmotor- oder Elektro-Motorfahrräder gelten, sollten für sie grundsätzlich die Verkehrsregeln für Motorfahrräder gelten. Auf Bundesebene hat der Gesetzgeber jedoch in Art. 42 VRV beschlossen, dass teilweise die Vorschriften für Fahrradfahrerinnen und -fahrer zu beachten sind. Diese Bestimmung hat zur Folge, dass Motorfahrräder bei den Verkehrsregeln mit den Fahrrädern gleichgestellt werden, obwohl es sich um zwei verschiedene Fahrzeugarten handelt.

Weitere Tipps für die Fahrt

Als praktische Transportmittel werden E-Bikes immer beliebter. Mit ihnen lassen sich Kinder im Anhänger leichter transportieren und lange oder steile Strecken wesentlich leichter bewältigen. Die Kehrseite von E-Bikes sind die Gefahren im Strassenverkehr, welche von den Fahrerinnen und Fahrern oft unterschätzt werden. Aufgrund der geringen körperlichen Anstrengung unterschätzen Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes oft, wie schnell sie tatsächlich unterwegs sind und überschätzen ihre Fähigkeiten, das E-Bike in gefährlichen Situationen zu beherrschen. Ein Fahrrad lässt sich aufgrund der geringen Geschwindigkeit besser kontrollieren. Zudem ist der Anhalteweg beim gewöhnlichen Velo deutlich kürzer als bei einem E-Bike, welches in der Regel mit einer viel höheren Geschwindigkeit gefahren wird. Bei der Fahrt sollte man daher besonders auf die eigene Geschwindigkeit achten und diese den gegebenen Umständen anpassen.

Doch nicht nur die eigene Geschwindigkeit beeinflusst das Unfallrisiko. Andere Verkehrsteilnehmer stellen für E-Bike-Fahrende eine ernste Gefahr dar. Wie bei Fahrrädern besteht die Gefahr, mit einem E-Bike aufgrund der schmalen Silhouette übersehen zu werden. Bei einem Zusammenprall sind die Folgen in der Regel aufgrund der hohen Geschwindigkeit wesentlich gravierender. Schwerere Sach- und Personenschäden sind die Regel.

Für eine sorgenlose Fahrt sollte ein E-Bike gewählt werden, das den eigenen Fahrfähigkeiten entspricht. Zudem sollte stets auf eine angepasste Geschwindigkeit geachtet werden. Um die eigene Sicherheit zu gewährleisten, sollten Fahrerinnen und Fahrer von Leichtmotorfahrrädern einen Fahrradhelm aufsetzen, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Denn unabhängig, ob man ein Fahrrad, Leichtmotorfahrrad oder Elektro-Motorfahrrad führt: Kluge Köpfe schützen sich.

Folgende Verkehrsregeln bzw. Signalisationen führen oft zu Unsicherheiten bei Fahrerinnen und Fahrern von E-Bikes

Die Unterteilung ist vor allem für folgende Verwendungsvorschriften wichtig (keine abschliessende Aufzählung)

Tabelle von Vorschriften, deren Bestimmungen sich verschieden auswirken je nachdem, ob es sich um ein Leichtmotorfahrrad (= "langsames E-Bike") oder ein Elektro-Motorfahrrad (= "Schnelles E-Bike") handelt
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1. Je nachdem, welche Geschwindigkeiten ein Elektro-Motorfahrrad erreichen kann, muss ein Fahrradhelm oder ein Motorfahrradhelm getragen werden. Elektro-Motorfahrräder, welche höchstens Geschwindigkeiten wie Leichtmotorfahrräder erreichen, können ohne Helm gefahren werden.

2. Es ist mehr als ein Platz zulässig, wenn das Fahrzeug für den Transport einer behinderten Person oder den Transport von Kindern auf speziell eingerichteten Plätzen vorgesehen ist.

Mehr zum Thema

Nützliche Informationen erhalten Sie im Dokument Elektro-Motorfahrräder herausgegeben von der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel als auch in der Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektrofahrrädern, die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) publiziert wird.

Dokumentation Elektro-Motorfahrräder (Motorfahrzeugprüfstation).