Parkraumbewirtschaftung der Stadt Basel

Sicherheitsassistentin der Kantonspolizei Basel-Stadt beim Bedienen einer Parkuhr in der Basler Innenstadt.

Mit der Parkraumbewirtschaftung soll der beschränkt vorhandene Parkraum auf Allmend so bewirtschaftet werden, dass die Parkiermöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Detailhandel und Gewerbe verbessert werden und der Suchverkehr in der Innenstadt wie in den Wohnquartieren reduziert wird.

Insgesamt werden damit die folgenden Ziele für die Parkierung im privaten und öffentlichen Raum angestrebt:

 

Arten der Parkplätze

In der Stadt Basel sollen künftig die nachstehenden Arten von Parkplätzen zur Verfügung stehen:

Parkplatz in der Blauen Zone

Bei einem solchen Parkplatz gilt von Montag bis Samstag und von 08.00 bis 19.00 Uhr eine generelle Zeitbeschränkung von einer Stunde plus die angebrochene halbe Stunde. Bei einer Ankunftszeit ab 18.00 Uhr darf mit Parkscheibe längstens bis 09.00 Uhr des Folgetages parkiert werden. Anwohner haben mit einer Anwohnerparkkarte das Privileg, das Fahrzeug zeitlich unbeschränkt zu parkieren.

Gebührenpflichtiger Parkplatz

Ein gebührenpflichtiger Parkplatz auf Allmend ist immer mit einer maximalen Parkierungsdauer zwischen 30 Minuten und 3 Stunden belegt.

Parkplatz in weisser Zone mit Zeitbeschränkung

Vereinzelt werden gebührenfreie Parkplätze mit einer Zeitbeschränkung angeboten. Unmittelbar bei Einrichtungen des täglichen Grundbedarfs bzw. des öffentlichen Interesses mit „Service public“-Charakter und hoher Kundenfrequenz (z.B. Poststellen) sind Parkplätze mit einer Zeitbeschränkung von 30 Minuten vorgesehen. In unmittelbarer Nähe zu gemeinnützigen, nicht kommerziell betriebenen Freizeiteinrichtungen oder Naherholungsgebieten am Stadtrand (z.B. Lange Erlen) können Parkplätze mit einer Zeitbeschränkung von maximal 3 Stunden eingerichtet werden. Diese heute bereits bestehende Parkplatzart wird beibehalten, wobei die maximale Parkdauer so definiert wird, dass ein solcher Parkplatz nicht als konkurrenzierendes Alternativangebot zu den neu eingeführten, kostenpflichtigen Parkplatzarten missbraucht wird.

Nachtparkplatz

Bei dieser Parkplatzart besteht tagsüber ein Parkverbot und nachts eine Parkiererlaubnis (gebietsweise bzw. standortbezogen unterschiedliche Zeitfenster).

Parkverbotsfeld

Ein Parkverbotsfeld (gelbe Markierung mit Diagonalkreuz) stellt keine Örtlichkeit für das Parkieren dar. Es dient dem Güterumschlag beziehungsweise die Nutzung ist gemäss entsprechender Beschriftung nur für spezielle Gruppen erlaubt (Reisecars, Taxis, Polizei, Hotelvorfahrt, Güterumschlag, Gehbehinderte etc.). Ein Parkverbotsfeld kann nachts, wie auch an Wochenenden für die Parkierung frei gegeben werden und ist in diesem Fall speziell signalisiert.

 

Parkieren in Basel-Stadt

Alle Informationen rund um das Thema Parkieren von Fahrzeugen in Basel-Stadt finden Sie hier Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Mobilität.

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Bezugs- und Nutzungsbedingungen

Es gelten die folgenden Bezugs- und Nutzungsbedingungen für die elektronische Parkkarten-Bestellung.

Geschäftsbedingungen für die elektronische Bestellung von

  • Anwohnerparkkarten für die Blaue Zone
  • Besucherparkkarten für die Blaue Zone (Tages- und Halbtageskarten)
  • Pendlerparkkarten für die Blaue Zone
  • Gewerbeparkkarten

1. Bezugsberechtigung

Die Bezugsberechtigungen richten sich nach der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV) vom 12.06.2012

2. Gültigkeit

Die print@home-Besucherparkkarten sind nur gültig, wenn sie auf A4-Papier, in 100%-Druckgrösse und in Hochformat ausgedruckt werden. Verschmierte, unleserliche oder unvollständige Ausdrucke werden nicht anerkannt. Alle anderen Parkierbewilligungen werden durch die Motorfahrzeugkontrolle ausgedruckt. Parkierbewilligungen gelten nur für das Fahrzeug mit einer allfällig aufgedruckten Kontrollschildnummer.

3. Belastung

Das für die Bezahlung angegebene Zahlungsmittel wird belastet, sobald die Parkkarte im Browser angezeigt und/oder eine Bestätigungs-Email vom System versendet wird.

4. Rückgabe/Umtausch

Rückgabe, Umtausch und Rückerstattung von Besucherparkkarten sind nicht möglich. Für die übrigen Parkkarten gelten die Bestimmungen gemäss § 13 PRBV.

5. Beachten der Auflagen

Es gelten die auf der jeweiligen Parkierbewilligung vermerkten Auflagen.

6. Datenschutzerklärung

Ihre Angaben verwenden wir lediglich dazu, um Ihnen die gewünschte(n) Parkkarte(n) zu senden. Ihre Angaben/Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in Basel-Stadt, sofern nicht übergeordnete Gesetzgebung einen anderen zwingenden Gerichtsstand vorgibt.

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