Spitexparkkarte

Zum Bezug von Spitexparkkarten berechtigt sind 
 
a) Spitalexterne Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsunterstützungsdienste für ihr
    Fachpersonal mit regelmässigen Dienstleistungen im Kanton Basel-Stadt;
b) Freiberufliche Spitexdienstleisterinnen bzw. -dienstleister (mit Berufsbewilligung und
    Konkordatsnummer) für regelmässige Dienstleistungen im Kanton Basel-Stadt;
c) Schriftenpolizeilich im Kanton Basel-Stadt gemeldete pflege-, betreuungs- oder
    unterstützungsbedürftige Personen für ihr für diese Dienstleistungen von der
    Invalidenversicherung oder Krankenkasse bzw. einer öffentlichen Amtsstelle
    bezahltes Personal;
d) Freiberufliche Geburtshelferinnen bzw. -helfer (Hebammen mit Berufsbewilligung),
    welche regelmässig im Kanton Basel-Stadt bei Hausgeburten und der
    Wochenbettnachsorge Hilfe leisten.

Die Spitexparkkarte gilt nur für einen auf den Namen und Adresse der Dienstleisterin oder des Dienstleisters bzw. der Institution eingelösten leichten Motorwagen und darf nur von der Dienstleisterin oder dem Dienstleister im Pikettdienst oder während des Hausbesuches am Einsatzort verwendet werden.

Der Gültigkeitsbeginn (Kalendertag) der Bewilligung kann frei gewählt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Bearbeitungszeit resp. Der Erhalt der Parkkarte ca. 3-5 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann.

Während des Pikettdienstes sowie für die Dauer des Dienstleistungseinsatzes ist das Parkieren mit einer Spitexparkkarte im ganzen Kantonsgebiet wie folgt erlaubt:

a) in allen blauen Zonen;
b) auf gebührenfreien signalisierten oder markierten Parkflächen, welche ein Parkieren
    von 90 Minuten und länger zulassen;
c) auf Parkflächen für das Parkieren gegen Gebühr, welche ein Parkieren von
    90 Minuten und länger zulassen;
d) in Parkverbotszonen, in denen das Parkieren nicht aufgrund bundesrechtlicher
    Vorschriften verboten ist, für maximal vier Stunden. Der Beginn der Parkzeit ist
    mit der Parkscheibe anzuzeigen.

Jahresgebühr

Die Jahresgebühr beträgt CHF 200.00.

Monatsgebühr

Die Monatsgebühr beträgt

• CHF 35.00 für den ersten Monat*
• CHF 15.00 für jeden Folgemonat

*Für jede neuausgestellte Spitexparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 20.00 erhoben.

ErsatzfahrzeugSollten Sie das Fahrzeug, für welches eine Spitexparkkarte ausgestellt worden ist, zum Beispiel wegen Reparatur oder Servicearbeiten nicht verwenden können, können Sie mittels folgendem Formular die Karte für maximal 10 Tage auf ein Ersatzfahrzeug übertragen.

  Formular für die Übertragung einer Parkkarte