Steuerrechner

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Bei einem immatrikulierten Anteil von unter 5% von Elektrofahrzeugen im Kanton Basel-Stadt, wird ein Steuerrabatt von 50% auf den untenstehenden Betrag gewährt. Massgebend ist der Bestand jeweils am 30. Juni
(Wenn eines der 4 obengenannten Werte fehlt, wird das Leergewicht mit 250% veranlagt.)

Ihr Ergebnis:

Zu bezahlende Verkehrssteuern pro Jahr CHF 0.

Zu bezahlende Verkehrssteuern bis Ende des Jahres CHF 0.

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Es sind nur ganze Zahlen erlaubt.

Neue Berechnung der Motorfahrzeugsteuer

Am 11. Januar 2017 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt neue Bemessungs-grundlagen für Personenwagen beschlossen. Ab 1. Januar 2018 setzt sich die jährliche Steuer für Personenwagen aus den Komponenten Leergewicht (CHF 1.25 pro 10 kg) und CO2-Emissionen (CHF 1.60 pro g/CO2) zusammen. Die mit ausschliesslich elektrisch betriebenen Personenwagen werden nur mit dem Leergewicht besteuert und erhalten zudem einen Steuerrabatt von 50% (solange der Fahrzeugbestand dieser Personenwagen in Basel-Stadt weniger als 5% beträgt und während höchstens 10 Jahre). Fehlt bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor der CO2-Wert, wird 250% des Leergewichtes veranlagt.

Für Personenwagen mit dem Fahrzeugausweis-Eintrag "Veteranenfahrzeug" beträgt die Jahressteuer wie bisher pauschal CHF 180.00.

Die Besteuerungskriterien für die übrigen Fahrzeugkategorien (z.B. Motorräder, Lieferwagen und Gesellschaftswagen) und die bisher angewendeten Rabatte und Zuschläge (Bonus-/Malus-System) für Lieferwagen wurden beibehalten.

Die jeweiligen Rabatte bei Lieferwagen werden für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und für die folgenden drei Jahre gewährt.