Halter- oder Fahrzeugwechsel

Fahrzeugwechsel / Vorläufige Verkehrsberechtigung

Sie besitzen ein Fahrzeug und möchten dieses durch ein anderes Fahrzeug ersetzen. Sofern Sie mit dem Fahrzeug nicht ins Ausland fahren müssen, können Sie uns den Fahrzeugwechsel mittels Online-Formular (eFormular) mitteilen, und erhalten direkt nach Absenden des eFormulars eine vorläufige Verkehrsberechtigung, mit welcher Sie bis zum Erhalt des neuen Fahrzeugausweises direkt mit dem neuen Fahrzeug in der Schweiz fahren dürfen.

Sie benötigen zum Ausfüllen des eFormulars:

  • den Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges
  • den Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeuges
  • einen Versicherungsnachweis (ist bei der Haftpflichtversicherung zu bestellen und wird uns elektronisch übermittelt)
  • allfällige Leasing-Löschung bzw. bei Übernahme des Leasingvertrages eine Halterwechselfreigabe (wird von der Leasingfirma elektronisch übermittelt)

Nach Absenden des eFormulars senden Sie uns die originalen Fahrzeugpapiere per Post zu. Hier kommen Sie zum eFormular

In dringenden Fällen - oder muss mit dem Fahrzeug demnächst im Ausland gefahren werden - können Sie mit obengenannten Unterlagen den Fahrzeugwechsel bei uns am Schalter (1.Stock, Schalter A bis G) erledigen lassen.

Zur Bezahlung der Gebühren und einer allfälligen Steuerdifferenz erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Am Schalter haben Sie auch die Möglichkeit, mit Debit- (PostFinance/EC) oder Kreditkarte (Visa/Mastercard) zu bezahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.

Allfällige Guthaben überweisen wir direkt auf Bank- und Postkonti, sofern uns diese Verbindung bekannt ist.

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Namensänderung Fahrzeugausweis

Bei einer Namensänderung (z.B. nach Heirat, Namensänderung einer Firma etc.) benötigen wir von Ihnen den originalen Fahrzeugausweis.

Der ebenfalls benötigte elektronische Versicherungsnachweis müssen Sie vorgängig bei Ihrem Haftpflichtversicherer bestellen und direkt übermitteln lassen.

Sie können uns die Unterlagen zusenden oder mit diesen direkt an unseren Schaltern A bis G im 1. Stock der Motorfahrzeugkontrolle vorbei kommen.

Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 30.- für den Fahrzeugausweis erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit, mit Debit- (PostFinance/EC) und -Kreditkarten (Visa/Mastercard) zu bezahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.
 

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Halterwechsel

Unter einem Halterwechsel versteht man, dass ein Fahrzeug mit dem dazugehörenden Kontrollschild an eine andere Person oder Firma abgetreten wird. Eine solche Abtretung ist nur möglich

  • Innerhalb des engeren Familienkreises.
  • an Konkubinatspartner, welche seit mindestens 6 Monaten im gleichen Haushalt wohnen.
  • Von Firmen auf unterschriftsberechtigte und im Handelsregister eingetragene Personen und umgekehrt.
  • Von einer Firma auf eine andere Firma, wenn mindestens eine Person bei beiden Firmen unterschriftsberechtigt und im Handelsregister eingetragen ist.

Zur Umschreibung benötigen wir - an den Schaltern A bis G im 1. Stock -

  • den/die originalen Fahrzeugausweis(e)
  • allfällige Parkkarte(n) und/oder Zufahrtsbewilligung(en)
  • eine Abtretungserklärung
  • je Fahrzeug einen Versicherungsnachweis (bei der Haftpflichtversicherung zu bestellen, wird elektronisch übermittelt)

Schon bezahlte Motorfahrzeugsteuern werden ebenfalls dem neuen Halter übertragen.

Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 30.- (exkl. allfällige Depotgebühren von Kontrollschildern) für den Fahrzeugausweis erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit, mit Debit- (PostFinance/EC) oder Kreditkarte (Visa/Mastercard) zu bezahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.

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