Schwerverkehrsabgabe

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe unterliegen sämtliche dem Gütertransport dienenden Motorfahrzeuge (Lastwagen und Sattelschlepper) und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen. Sie bemisst sich nach drei Kriterien:

  • den auf dem Gebiet der Schweiz gefahrenen Kilometern
  • dem höchstzulässigen Gesamtgewicht
  • nach den Schadstoffwerten der Fahrzeuge

Für weitere Informationen betreffend der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe verweisen wir Sie an die Oberzolldirektion.

Für die nachfolgenden Fahrzeuge wird die Abgabe pauschal erhoben. Sie beträgt jährlich für:

 

Fahrzeugart Betrag
a.
schwere Motorwagen für den Personentransport und Wohnanhänger sowie schwere Personenwagen
CHF 650.00
b.
Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 t bis höchstens 8.5 t
CHF 2200.00
c.
Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Gesamtgewicht von über 8.5 t bis höchstens 19.5 t
CHF 3300.00
d.
Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Gesamtgewicht von über 19.5 t bis höchstens 26 t
CHF 4400.00
e.
Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Gesamtgewicht von über 26 t
CHF 5000.00
f.
Motorkarren, Traktoren, Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h pro 100 kg Gesamtgewicht
CHF 11.00
g.
Motorfahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes, die ausschliesslich Schausteller- oder Zirkusmaterial transportieren oder der Abgabe nicht unterliegende Anhänger ziehen pro 100 kg Gesamtgewicht
CHF
8.00

Für verschiedene weitere Fahrzeugarten wird die Schwerverkehrsabgabe pauschal erhoben. Die Ansätze erhalten Sie direkt bei der Oberzolldirektion.