Neueinlösung eines Fahrzeuges

Für eine Neueinlösung im Kanton Basel-Stadt müssen natürliche Personen beim Einwohneramt und Firmen im Handelsregister angemeldet sein.

Sie werden bei uns an den Schaltern A bis G im 1. Stock bedient oder können uns die folgenden Unterlagen per Post zusenden:

  • Fahrzeugpapiere (Prüfbericht 13.20 A bei Neufahrzeugen, falls vorhanden COC, bisheriger Fahrzeugausweis im Original bei Gebrauchtfahrzeugen).
  • Elektronischer Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers, welcher uns direkt vom Versicherer übermittelt wird.
  • Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 52.- für den Fahrzeugausweis,
    CHF 20.- bzw. 40.- für das/die Kontrollschild/er und Steuern erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit, mit Debit- (PostFinance/EC) und -Kreditkarten (Visa/Mastercard) zu bezahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.

Allfällige Guthaben überweisen wir direkt auf Bank- und Postkonti, sofern uns diese Verbindung bekannt ist. Für die Zustellung von Schildern auf dem Postweg erheben wir eine Gebühr von CHF 10.- (inkl. Posttaxe).