Umzug, Zuzug oder Wegzug

Adressänderung Fahrzeugausweis innerhalb Basel-Stadt

Mit dem Online-Formular können Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb des Kantons Basel-Stadt mitteilen. Bitte beachten Sie, dass die Adresse zwingend auch bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden muss. Die Adressänderung im Fahrzeugausweis ist kostenlos. 

Hier kommen Sie zum eFormular

Nach Absenden des Formulars schicken Sie uns bitte per Post:

  • original Fahrzeugausweis(e)
  • allfällige Parkkarte(n) und/oder Zufahrtsbewilligung(en)

Vergessen Sie nicht, die Adressänderung im Führerausweis nachtragen zu lassen.

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Kantonswechsel

Nach erfolgter Anmeldung beim Einwohneramt kommen Sie zu uns in den 1. Stock (Schalter A bis G) mit folgenden Unterlagen, oder senden Sie uns diese per Post.

  • Fahrzeugausweis und allfällige Anhänge

Den ebenfalls benötigten Versicherungsnachweis müssen Sie vorgängig bei Ihrem Haftpflichtversicherer bestellen.

Sie können die bisherigen Kontrollschilder direkt bei uns abgeben. Wir werden diese dann für Sie dem bisherigen Wohnkanton zurücksenden. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Umschlag, mit welchem Sie die Schilder selbst an Ihren bisherigen Wohnkanton zurück senden können.

Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 52.-- für den Fahrzeugausweis, CHF 20.-- bzw. 40.-- für das/die Kontrollschilder und Steuern, erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit, mit Debit- (PostFinance/EC) und -Kreditkarten (Visa/Mastercard) zu bezahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.

Bei einem Wegzug von Basel-Stadt wenden Sie sich bitte an die Motorfahrzeugkontrolle bzw. an das Strassenverkehrsamt des künftigen Wohnsitzkantons (Liste der Strassenverkehrsämter).

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Zuzug aus dem Ausland

Generell ist es so, dass Sie das Fahrzeug in den ersten 12 Monaten seit Ihrer Einreise in der Schweiz nicht immatrikulieren müssen, vorbehältlich die Schilder sind gültig und es besteht eine Versicherungsdeckung. Ihr ausländischer Führerausweis ist in dieser Zeit in der Schweiz noch gültig.

Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz umziehen, melden Sie Ihr Fahrzeug sofort beim Schweizer Zoll an. Von der Bewilligung, welche Sie dort erhalten, wird uns eine Kopie zugestellt. Danach erhalten Sie von uns ein Informationsschreiben mit allen notwendigen Angaben und Hinweisen.

Falls dann noch Unklarheiten bestehen sollten, rufen Sie uns einfach an. Sie finden die Telefonnummer auch in unserem Informationsschreiben.

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