Import und Export

Import eines Fahrzeugs

Der folgende Link verweist auf die Internetseite der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel:

Import von Fahrzeugen

Die wichtigsten Informationen finden Sie zusammengefasst im Flyer  "Import - Der Weg zum schweizerischen Kontrollschild.

nach oben

Export eines Fahrzeugs

Damit Sie Exportschilder beziehen können, sollten Sie im Kanton Basel-Stadt angemeldet sein. Personen die nicht im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, können in Begleitung einer Kontaktperson, welche im Kanton Basel-Stadt angemeldet ist (Pass oder Identitätskarte mitbringen) ein Fahrzeug für den Export einlösen.

Sie benötigen dazu ein Gesuchsformular, sowie die dazugehörenden Ausweise (Führerausweis, Pass oder Identitätskarte).

Unterlagen

Fahrzeugpapiere: Für den Fahrzeugexport ist die Einhaltung der Frist über die periodische Nachprüfung erforderlich. Ist ein Fahrzeug nicht mehr in der Zeitperiode geprüft, verlangen wir eine Bestätigung über die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges, welche nur von einer Garage mit Selbstabnahmeberechtigung ausgefüllt und unterschrieben sein darf. Die entsprechende Garagenliste finden Sie hier.

Gültigkeit

Exportschilder sind immer bis Ende des laufenden Monats gültig. Bei Monatsende kann ein Exportschild bis Ende des nächsten Monats, jedoch höchstens für 35 Tage (wovon max. 4 Tage im alten Monat liegen dürfen) eingelöst werden.

Die Gebühren von CHF 52.- für den Fahrzeugausweis, CHF 30.- bzw. 60.- für das/die Kontrollschild/er und Steuern sind bar zu entrichten.

Zusätzlich beträgt die Prämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung:

  • 1/2 Monat (gültig für den laufenden Monat, Einlösung ab 16. des Monats)
    CHF 73.-
  • 1 Monat (gültig nur für den laufenden Monat, Einlösung bis 15. des Monats)
    CHF 145.-
  • 1 Monat + 4 Tage (gültig für maximal 4 Tage im laufenden Monat und den ganzen folgenden Monat
    CHF 161.-

nach oben