Vorführung

Prüfungsintervalle

Gemäss Artikel 33 Periodische Prüfungspflicht der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) unterliegen mit wenigen Ausnahmen alle zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge der amtlichen periodischen Nachprüfpflicht. Die Prüfungsintervalle sind je nach Fahrzeugart unterschiedlich.

Einen Fahrzeugprüftermin erhalten Sie direkt bei der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel in Münchenstein.

 

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Termine und Terminverschiebung

Sie werden automatisch zur periodischen Fahrzeugprüfung aufgeboten. 

Das Fahrzeug muss vorschriftsgemäss, betriebssicher und gereinigt sein. Beachten Sie im Weiteren die Bemerkungen auf dem Aufgebot zur Fahrzeugprüfung.

Auf Wunsch des Fahrzeughalters oder der -Halterin kann jedes Fahrzeug auch ausserhalb der aufgeführten Prüfungsintervalle nachgeprüft werden. Ebenso kann ein Prüftermin auf Grund eines Polizeirapportes erfolgen. 

Terminverschiebungen

Wir bitten Sie, die Terminverschiebung für Personenwagen und Motorräder über das Internet vorzunehmen:www.mfpdispo.ch

In zwingenden Fällen kann das Prüfungsaufgebot verschoben werden, hat jedoch innerhalb von drei Monaten seit dem ersten Prüfungsaufgebot zu erfolgen. Die Terminverschiebung via Internet (Personenwagen und Motorräder) ist immer kostenlos.

Erfolgt die Terminverschiebung über die Motorfahrzeug-Prüfstation (E-Mail, Fax, Postweg etc.), so ist die erste Verschiebung kostenlos. Für jede weitere Verschiebung wird eine Gebühr von CHF 10.- erhoben. Ab- oder Ummeldungen sind mindestens 3 ganze Arbeitstage vor dem Prüfungstermin bei der Motorfahrzeug-Prüfstation vorzunehmen.

 

 

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Prüfungsort

Die Prüfung der Fahrzeuge erfolgt bei der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel, Reinacherstr. 40, 4142 Münchenstein.

Für die Fahrzeugprüfung in einem anderen Kanton ist keine schriftliche Bewilligung nötig. Wollen Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Kanton prüfen lassen, bitten wir Sie um entsprechende schriftliche Mitteilung.

Sie haben die Möglichkeit, vor Erhalt der Einladung zur amtlichen Prüfung der Motorfahrzeug-Prüfstation, ihren Personenwagen bei privaten Institutionen (TCS) prüfen zu lassen.

Weitere Informationen sehen Sie auch auf der Homepage des TCS.

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Gebühren

Die Gebühren für die Fahrzeugprüfung sind direkt in Münchenstein zu bezahlen.

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Ausserordentliche Prüfungspflicht bei technischen Änderungen

Gemäss Artikel 34 der VTS müssen geänderte Fahrzeuge vor deren Weiterverwendung einer Nachprüfung unterzogen werden. Der Halter ist verantwortlich für die Meldung an die Zulassungsbehörde.

Die häufigsten Änderungen sind (Liste nicht abschliessend):

  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Felgen / Räder
  • Änderungen am FahrwerkÄnderungen an der Lenkanlage, der Bremsanlage
  • Anbau von Aerodynamischen Anbauteilen wie Spoiler, Stossstangen usw.
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung
  • Erhöhen der Motorleistung (Chiptuning usw.)
  • Änderungen der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite, der Gewichte
  • Änderungen der Fahrzeugart (z.B. Lieferwagen zu Wohnwagen)
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
  • das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer)
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen
     

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Fahrzeugprüfungen im Ausland

Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen bestehen, werden keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.

Schweizerisch immatrikulierte Fahrzeuge die im Ausland stationiert sind, müssen ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst oder bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.
 

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