Die Motorfahrzeugkontrolle der Kantonspolizei Basel-Stadt verschickt die Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuern neu bereits Anfang November. Zahlbar ist die Rechnung bis zum 31. Januar. Motorfahrzeughalter erhalten somit den Vorteil einer erweiterten Zahlungsfrist.
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Die Inhaberinnen und Inhaber eines blauen Papierführerausweises müssen diesen bis spätestens 31.01.2024 in einen Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK) umtauschen.
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