Wechselschilder / Vorläufige Verkehrsberechtigung

Sie haben die Möglichkeit, zum bisher eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug einzulösen. Davon darf aber nur ein Fahrzeug gleichzeitig in Verkehr sein. Sie können also nicht bei einem Fahrzeug das Vorderschild und beim anderen das Hinterschild montieren und so beide Fahrzeuge gleichzeitig in Verkehr bringen. Beide Fahrzeuge müssen gleichartige Kontrollschilder tragen können. Es ist demnach nicht möglich z.B. ein Motorrad zusammen mit einem Personenwagen mit Wechselschildern zu versehen.

Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können jeweils mehrere unter sich mit Wechselschildern versehen werden.

Zum Einlösen benötigen Sie den Fahrzeugausweis und/oder Prüfbericht des zugehenden Fahrzeuges. Ausserdem müssen Sie vorgängig einen elektronischen Versicherungsnachweis mit entsprechendem Vermerk ("WS") bei Ihrem Haftpflichtversicherer in Auftrag geben, welcher uns direkt übermittelt wird.

Melden Sie uns die Wechselschilderöffnung via Online-Schalter, können Sie das neue Fahrzeug in der Schweiz mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während ihre Unterlagen bei uns bearbeitet werden. Die vorläufige Verkehrsberechtigung erhalten Sie sofort, sobald Sie dieses Online-Formular abgesendet haben. Hier kommen Sie zum eFormular

Pro Kalenderjahr wird - unabhängig der Einlösedauer - eine Gebühr erhoben. Die Motorfahrzeugsteuern werden auf dem Fahrzeug mit dem höheren Steueransatz berechnet.

Zur Auflösung des Wechselschildes benötigen wir den Fahrzeugausweis desjenigen Fahrzeuges, welches Sie ausser Verkehr setzen wollen.