Häufige Fragen und Antworten

Administrativmassnahmen (Verwarnungen, Warnungsentzüge etc.) werden den Betroffenen prinzipiell mittels sogenanntem „Rechtlichem Gehör“ eröffnet. Das Rechtliche Gehör wird dabei vor Erlass der Verfügung gewährt. Mit dem Rechtlichen Gehör erhält die betroffene Person insbesondere die Gelegenheit, sich zu den ihr vorgeworfenen Widerhandlungen bzw. zur drohenden Massnahme zu äussern. Ebenfalls wird bei einem Warnungsentzug oder einer Warnungsaberkennung die Möglichkeit gewährt, über den Beginn der Massnahme mitzubestimmen. Auf Wunsch kann die betroffene Person zudem – nach Voranmeldung – Einsicht in die Akten nehmen. Ist der Sachverhalt bestritten oder unklar, wird das in der gleichen Sache laufende Strafverfahren abgewartet, bevor über eine allfällige Administrativmassnahme entschieden wird. Die Administrativbehörde ist dabei grundsätzlich an den im Strafverfahren ermittelten Sachverhalt gebunden.

Bestimmte Fragestellungen werden immer wieder an die Kantonspolizei Basel-Stadt herangetragen. Auf den folgenden Unterseiten finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Fragen zur Sistierung (Abwarten strafrechtliche Erledigung)

  • Was ist ein Administrativverfahren und weshalb wird neben dem Strafverfahren zusätzlich ein Administrativverfahren geführt?
  • Ich habe das Schreiben „Abwarten strafrechtliche Erledigung“ erhalten. Was bedeutet das und was muss ich nun tun?
  • An wen muss ich mich bei Fragen zum Strafverfahren wenden?
  • Was droht mir im Administrativverfahren im Falle einer Verurteilung im Strafverfahren?
  • Ist das Administrativverfahren kostenpflichtig?

Antworten auf oben genannte Fragen finden Sie auf der Seite FAQ zur Sistierung (Abwarten strafrechtliche Erledigung).

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Fragen zur Verwarnung

  • Muss ich mich zum Schreiben „Rechtliches Gehör“ äussern?
  • Ich bin mit dem von Ihnen im Schreiben „Rechtliches Gehör“ angeführten Sachverhalt nicht einverstanden. Was muss ich machen?
  • Wann wird eine Verwarnung ausgesprochen?
  • Wird bei einer Verwarnung mein Führerausweis entzogen?
  • Welches sind die Folgen einer Verwarnung?
  • Ist das Administrativverfahren kostenpflichtig?

Antworten auf oben genannte Fragen finden Sie auf der Seite FAQ zur Verwarnung.

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Fragen zum Warnungsentzug

  • Muss ich mich zum Schreiben „Rechtliches Gehör“ äussern?
  • Ich bin mit dem von Ihnen im Schreiben „Rechtliches Gehör“ angeführten Sachverhalt nicht einverstanden. Was muss ich machen?
  • Kann ich den Entzug gestaffelt durchführen, in eine Busse umwandeln oder für Fahrten während der Arbeit eine Ausnahmebewilligung haben?
  • Kann auf den Führerausweisentzug bei persönlichen Härtefällen und beruflicher Notwendigkeit verzichtet werden?
  • Ich habe einen Führerausweisentzug in der Schweiz. Bin ich im Ausland fahrberechtigt?
  • Ich habe meinen Führerausweis für eine bestimmte Zeit abgegeben. Wie und wann erhalte ich ihn zurück?
  • Wie lange dauert die „Bewährungsfrist“?
  • Kann die Entzugsdauer durch Verlängerung der „Bewährungsfrist“ reduziert werden?
  • Ist das Administrativverfahren kostenpflichtig?

Antworten auf oben genannte Fragen finden Sie auf der Seite FAQ zum Warnungsentzug.

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Fragen zur Warnungsaberkennung

  • Muss ich mich zum Schreiben „Rechtliches Gehör“ äussern?
  • Ich bin mit dem von Ihnen im Schreiben „Rechtliches Gehör“ angeführten Sachverhalt nicht einverstanden. Was muss ich machen?
  • Mein ausländischer Führerausweises wird in der Schweiz aberkannt. Bin ich im Ausland fahrberechtigt?
  • Kann ich die Aberkennung gestaffelt durchführen, in eine Busse umwandeln oder für Fahrten während der Arbeit eine Ausnahmebewilligung haben?
  • Kann auf die Aberkennung bei persönlichen Härtefällen und beruflicher Notwendigkeit verzichtet werden?
  • Wie lange dauert die „Bewährungsfrist“?
  • Kann die Aberkennungsdauer durch Verlängerung der „Bewährungsfrist“ reduziert werden?
  • Ist das Administrativverfahren kostenpflichtig?

Antworten auf oben genannte Fragen finden Sie auf der Seite FAQ zur Warnungsaberkennung.

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Fragen zur Verweigerung (Fahren ohne Führerausweis)

  • Ich habe ohne Führerausweis ein Fahrzeug gelenkt für welches ein Führerausweis erforderlich ist. Was geschieht nun?
  • Ich habe nach einer Fahrt ohne Führerausweis eine Verweigerung erhalten, wann kann ich einen Lernfahrausweis oder Führerausweis beantragen?
  • Welches ist das Mindestalter für die Erteilung eines Lernfahrausweises oder Führerausweises?

Antworten auf oben genannte Fragen finden Sie auf der Seite FAQ zur Verweigerung (Fahren ohne Führerausweis).

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