Gebühren und Formulare

Es gelten folgende Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

Persönliche Vorsprache ist nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der kantonalen Gebührenverordnung. Sie sind unabhängig von der im Strafverfahren festgesetzten Busse und Verfahrenskosten geschuldet.

§ 23 Abs. 1 Ziff. 5 lit. a der Verordnung über den Strassenverkehr (Strassenverkehrsverordnung, StVO)

Für in der Schweiz wohnhafte Personen

Bitte benützen Sie den mit der Verfügung mitgeschickten Einzahlungsschein zur Begleichung der Gebühren. Der Einzahlungsschein ist nur für die Zahlung von Gebühren aus dem Administrativverfahren und nicht für allfällige Ordnungsbussen aus dem Strafverfahren zu benützen.

Für Zahlungen aus dem Ausland

Benützen Sie hierfür bitte folgende Zahlungskoordinaten unter Angabe der AMA-Nummer (oben links auf der Verfügung) und geben sie diese Nummer beim Zahlungszweck an. Dies ist nur für die Zahlung von Gebühren aus dem Administrativverfahren und nicht für allfällige Ordnungsbussen aus dem Strafverfahren zu verwenden.

Lautend auf (Kontoinhaber):
Kantonspolizei Basel-Stadt
Motorfahrzeugkontrolle /AMA
DST 5060/101102
Basel

IBAN: CH410900 0000 4003 6506 5
Swift/BIC-Code: POFICHBEXXX

Zahlungszweck: AMA-Nummer angeben (oben links auf der Verfügung)
 

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