FAQ zur Verweigerung (Fahren ohne Führerausweis)

Ich habe ohne Führerausweis ein Fahrzeug gelenkt für welches ein Führerausweis erforderlich ist. Was geschieht nun?

Wenn Sie (in der Schweiz) ein Motorfahrzeug fahren obwohl Sie keinen gültigen Führerausweis haben, wird Ihnen der Zugang zum motorisierten Strassenverkehr für mindestens sechs Monate verweigert. Das bedeutet, dass Sie während dieser Zeit in der ganzen Schweiz keinen Lernfahrausweis oder Führerausweis erhalten. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie (wieder) einen Lernfahrausweis oder Führerausweis beantragen.

Die Verweigerung beginnt am Datum der Widerhandlung (Fahrt ohne Führerausweis). Wenn Sie jedoch zum Zeitpunkt der Widerhandlung das Mindestalter für die Fahrzeug-Kategorie noch nicht erreicht haben, beginnt die Verweigerung ab Erreichen des Mindestalters.

Die Dauer der Verweigerung kann (erheblich) erhöht werden, wenn Sie zusammen mit der Fahrt ohne Führerausweis weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begehen oder wenn Sie früher bereits Widerhandlungen dieser Art begangen haben.

Falls zum Zeitpunkt der Fahrt ohne Führerausweis bereits eine Verweigerung am Laufen ist, wird die neue Frist der Laufenden angehängt.

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Ich habe nach einer Fahrt ohne Führerausweis eine Verweigerung erhalten, wann kann ich einen Lernfahrausweis oder Führerausweis beantragen?

Nach Ablauf der Verweigerungsfrist können Sie einen Lernfahrausweis respektive Führerausweis der entsprechenden Kategorie bei der Motorfahrzeugkontrolle beantragen.

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Welches ist das Mindestalter für die Erteilung eines Lernfahrausweises oder Führerausweises?

Spezialkategorien G und M, Mindestalter 14 Jahre

Spezialkategorie F und Unterkategorie A1, Mindestalter 16 Jahre

Kategorie B und Unterkategorie B1, Mindestalter 17 Jahre

Kategorien A, C und Unterkategorie C1, Mindestalter 18 Jahre

Kategorie D und Unterkategorie D1, Mindestalter 21 Jahre

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