Umzug, Zuzug oder Wegzug

Adressänderung

Melden Sie Ihre Adressänderung innerhalb des Kantons Basel-Stadt
vorgängig dem Einwohneramt bzw. melden Sie sich bei einem Zuzug
aus einem anderen Kanton beim Einwohneramt an.

Falls Sie noch einen blauen Führerausweis besitzen, ist dieser bei einer
Adressänderung / einem Kantonswechsel gegen einen Führerausweis im
Kreditkartenformat umzuschreiben.

Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: 

  • Blauer Führerausweis im Original
  • Aktuelles farbiges Passfoto (auch digital möglich)
  • Antragsformular bitte via Online-Schalter einreichen 

Das Antragsformular kann auch bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt und allen Polizeistellen mit Schalterdienst im Kanton Basel-Stadt sowie im Kundenzentrum Bevölkerungsdienste und Migration, Spiegelgasse 6 bezogen werden.

Das Gesuch kann per Post zugestellt werden. Der neue FAK inkl. Rechnung (Gebühr) werden Sie per Post erhalten.

Wenn Sie bereits im Besitz des Führerausweises im Kreditkartenformat sind, reicht eine Meldung an uns (per Mail oder per Post)

Bitte denken Sie auch an den Fahrzeugausweis und evtl. Anwohner-Parkkarte, wenn Sie ein Fahrzeug eingelöst haben.

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Zuzug aus dem Ausland - Ausländische Führerausweise

Sie können während einem Jahr nach der 1. Einreise in die Schweiz den gültigen ausländischen Führerausweis benützen. Nach Ablauf dieser Frist darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Der Antrag auf Umschreibung des ausländischen Führerausweises ist persönlich im 2. Stock einzureichen.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchformular (inkl. Sehtest)
  • Schweizer Staatsangehörige: Pass oder ID im Original
  • Andere Staatsangehörige: Aufenthaltsbewilligung im Original
  • Gültiger ausländischer Führerausweis im Original
  • 1 farbiges, aktuelles Passfoto (Das Passfoto kann nicht bei der Motorfahrzeugkontrolle erstellt werden. Es gibt in unseren Räumlichkeiten keinen Fotoautomaten).

Das Gesuchformular kann auch bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt und allen Polizeistellen mit Schalterdienst im Kanton Basel-Stadt bezogen werden.

Sobald Sie im Besitz des Gesuchsformulars sind, wenden Sie sich an einen Optiker oder Augenarzt, um den obligatorischen Sehtest durchführen zu lassen. Das Ergebnis des Sehtests muss auf dem Gesuchsformular durch den Optiker/Augenarzt bestätigt werden.

Zur Bezahlung der Gebühr erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Laufzeit des schweizerischen Führerausweises

Der schweizerische Führerausweis kennt grundsätzlich kein Ablaufdatum (Verkehrszulassungsverordnung Art. 24)

Haben Sie Ihre Führerprüfung im Ausland jedoch innerhalb eines Jahres vor Einreise in die Schweiz absolviert, werden Sie einem schweizerischen Neulenker gleichgestellt und erhalten den Führerausweis auf Probe (FAP). Weitere Informationen zum FAP erhalten Sie hier.

Der/dem InhaberIn eines gültigen nationalen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn sie/er auf einer praktischen Kontrollfahrt nachweist, dass sie/er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht.
 
Kontrollfahrten und Zusatztheorieprüfungen

Gemäss Art. 44 VZV haben sich Fahrzeugführer, welche ihren ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen wollen, einer Kontrollfahrt sowie für gewisse Führerausweiskategorien einer Zusatztheorieprüfung zu unterziehen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) legt fest, welche Personen von dieser Kontrollfahrt oder Zusatztheorieprüfung befreit sind - Länderliste.

Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können nur anerkannt werden, wenn der Erwerb des Führerausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte.
 
Ausländische Führerausweise dürfen in der Schweiz nur von Personen verwendet werden, die das bei uns vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
 
Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1 (Lastwagen), D (Gesellschaftswagen) oder D1 führen möchten, benötigen den schweizerischen Führerausweis sofort (vor Antritt der ersten gewerbsmässigen Fahrt). Dies gilt auch, wenn jemand mit den Kategorien F, B, B1 oder "höher" berufsmässigen Personentransport ausführen möchte.
 

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