Kontrollschilder-Verlust

Kontrollschilder-Verlust

Fahrzeuge mit zwei Kontrollschildern (PW usw.)

Verlust eines Kontrollschilds

Bewilligung zum Fahren mit einem Schild und Nachbestellung des Schildes
Sie haben den Verlust eines der Kontrollschilder festgestellt. Oft werden verlorene Schilder bei uns abgegeben. Fragen Sie also zuerst bei uns nach. Wird es uns zugestellt, informieren wir Sie umgehend.

Wenn nur ein Kontrollschild verloren ist, können Sie bei uns via Online-Schalter das verlorengegangene Kontrollschild nachbestellen (CHF 20.-). Trifft das Kontrollschild bei uns ein, senden wir Ihnen dieses umgehend per Post zu. 

Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Bewilligung (CHF 30.-) einzuholen, damit Sie mit einem Kontrollschild in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein während 30 Tagen fahren dürfen.

Hier kommen Sie direkt zum eFormular

Bezug neuer Kontrollschilder
Müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland verreisen oder wollen Sie kein drittes Kontrollschild nachbestellen, sind bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt sofort neue Kontrollschilder (mit einer anderen Ziffernfolge) zu beziehen.

Auch hier haben Sie die Möglichkeit, uns den Verlust via eFormular zu melden, und uns die benötigten Unterlagen (siehe nachfolgend) per Post zuzusenden. 

Benötigen Sie die neuen Kontrollschilder sofort, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, die Umschreibung direkt bei uns im 1.Stock (Schalter A-G) vorzunehmen. Wir benötigen hierzu von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Verlusterklärung
  • Fahrzeugausweis(e)
  • altes verbliebenes Kontrollschild
  • elektronische(r) Versicherungsnachweis(e) (ist/sind vorgängig beim Haftpflichtversicherer zu bestellen und wird/werden uns elektronisch übermittelt)
  • allfällige Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen

Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 52.- je Fahrzeugausweis und CHF 40.- für die Kontrollschilder erhalten Sie eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit, mit Debit- (PostFinance/EC) oder Kreditkarte (Visa/Mastercard) zu bezahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.

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Verlust beider Kontrollschilder

Bei Verlust von beiden Kontrollschildern ist eine Neuanfertigung nicht möglich. Es ist auf einem Polizeiposten eine Anzeige zu erstatten und bei uns (1. Stock, Schalter A bis G) neue Schilder mit einer anderen Ziffernfolge zu beziehen.

Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Verlusterklärung
  • Kopie der Anzeige
  • Fahrzeugausweis(e)
  • elektronische(r) Versicherungsnachweis(e) (ist/sind vorgängig beim Haftpflichtversicherer zu bestellen und wird/werden uns elektronisch übermittelt)
  • allfällige Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen

Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 52.- je Fahrzeugausweis und CHF 40.- für die Kontrollschilder erhalten Sie eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit, mit Debit- (PostFinance/EC) oder Kreditkarte (Visa/Mastercard) zu bezahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.

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Fahrzeuge mit einem Kontrollschild (Motorräder, Anhänger usw.)

Bei Verlust des Kontrollschildes ist eine Neuanfertigung nicht möglich. Oft werden verlorene Schilder bei uns abgegeben. Fragen Sie also zuerst bei uns nach. Wird es uns zugestellt, informieren wir Sie umgehend.

Falls das Kontrollschild nicht aufgefunden wurde, ist ein neues Kontrollschild mit einer anderen Ziffernfolge zu beziehen (1. Stock, Schalter A bis G).

Hierzu benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Verlusterklärung
  • Fahrzeugausweis(e)
  • elektronische(r) Versicherungsnachweis(e) (ist/sind vorgängig beim Haftpflichtversicherer zu bestellen und wird/werden uns elektronisch übermittelt). Für Anhänger wird kein Versicherungsnachweis benötigt, ausser es besteht die besondere Verwendung „gefährliche Güter“.
  • allfällige Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen

Zur Bezahlung der Gebühren von CHF 52.- je Fahrzeugausweis und CHF 20.- für das Kontrollschild erhalten Sie eine Rechnung. Sie haben auch die Möglichkeit, mit Debit- (PostFinance/EC) oder Kreditkarte (Visa/Mastercard) zu bezahlen. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Barzahlung abhängig gemacht.

 

 

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