Halterauskünfte

Halterauskünfte

Halterauskünfte sind nur gebührenpflichtig über die Online-Abfrage oder die SMS-Abfrage möglich. Telefonische oder schriftliche Halterauskünfte werden nicht erteilt.

Online-Abfrage eAutoindex

Gesetzliche Grundlagen zu Halterauskünften

Gemäss Art. 89g Abs. 5 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)
können die Kantone Name und Adresse der Fahrzeughalter veröffentlichen, sofern diese Daten nicht für die öffentliche Bekanntgabe gesperrt sind.

Sperr-Recht der Datenauskunft über Fahrzeughalter

Wer die Auskunft über seine Halterdaten bereits sperren liess, muss nichts weiter unternehmen. Die bereits eingerichtete Sperrung bleibt aufrecht erhalten. Wer neu möchte, dass seine Halterdaten nicht bekannt gegeben werden, füllt das Formular "Gesuch um Sperrung der Halterdaten" aus und sendet uns dieses elektronisch oder schriftlich per Post. Anschliessend werden Name und Adresse der/des Halterin/Halters nur noch auf begründetes und schriftliches Gesuch hin bekannt gegeben.

Gesuch um Sperrung der Halterdaten

 

Auskunft über gesperrte Halterdaten

Auf schriftliches und begründetes Gesuch darf die kantonale Verkehrszulassungsbehörde gestützt auf Art. 89g Abs. 3 SVG die Fahrzeughalter- und Versicherungsdaten Personen bekannt geben:

  • die an einem Zulassungsverfahren beteiligt sind;
  • die von einem Verkehrsunfall betroffen sind;
  • die im Hinblick auf ein Verfahren ein hinreichendes Interesse schriftlich geltend machen.

In anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an einen Polizeiposten der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Für die Bearbeitung eines Gesuchs um Auskunft über gesperrte Halterdaten wird eine Gebühr von CHF 10.00 pro Kontrollschildnummer in Rechnung gestellt.

Gesuch Auskunft gesperrte Halterdaten