Deponierung von Kontrollschildern

Rückgabe der Kontrollschilder

Um Wartezeiten zu vermeiden können die gereinigten Kontrollschilder ohne Rahmen zur Deponierung direkt vor dem Gebäude in den dafür vorgesehenen Briefkasten eingeworfen, jedem Polizeiposten im Kanton Basel-Stadt zur Weiterleitung übergeben oder uns per Post zugestellt werden. Wollen Sie die Kontrollschilder direkt bei uns am Schalter abgeben, ist zum Teil mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wir werden Ihre Haftpflichtversicherung entsprechend über die Deponierung der Kontrollschilder informieren. 

Hinterlegte Schilder bleiben während 12 Monaten für Sie reserviert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Schilder  vernichtet und zu einem späteren Zeitpunkt einem anderen Halter zugeteilt.

Bei Wiedereinlösung des Schildes / der Schilder werden Deponierungsgebühren in Rechnung gestellt. Diese betragen CHF 40.00 (Schilderpaar) bzw. CHF 20.00 (Einzelschild) unabhängig wie lange die Schilder deponiert sind. Den ebenfalls benötigten elektronischen Versicherungsnachweis müssen Sie vorgängig bei Ihrem Haftpflichtversicherer bestellen und direkt übermitteln lassen.

Im Hinblick auf eine Wiedereinlösung des Schildes kann die Aufbewahrungsfrist einmalig um 1 Jahr gegen eine Gebühr von CHF 30.00 verlängert werden.

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