Drittes Kontrollschild für Veloträger

Drittes Kontrollschild für Veloträger

Beim dritten Kontrollschild für Veloträger handelt es sich um ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern. So entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger.

Das Kontrollschild für Veloträger ist eine Kopie des hinteren Hauptschildes und hat, um Missbrauch zu verhindern, eine rote statt weisse Grundfarbe und keine eigenständige rechtliche Bedeutung.

Das rote Kontrollschild für Veloträger ist freiwillig. Es ist weiterhin erlaubt, das hintere weisse Kontrollschild am Veloträger zu montieren.

Bestellt werden kann das Schild ausschliesslich online. Hier kommen Sie zum eFormular.

Hinweise

Die Lieferfrist ab Bestelldatum beträgt momentan zwischen 8 - 12 Wochen. Expressbestellungen sind nicht möglich.

Der Preis beträgt 20 Franken zuzüglich Porto und Verpackung. Dieses spezielle Kontrollschild kann nur im Langformat (50 x 11 cm) bestellt werden.

Das Schild geht mit dem Kauf in das Eigentum der Käuferin oder des Käufers über. Ein rotes Kontrollschild für Veloträger kann nur gekauft werden, wenn bereits ein Fahrzeug auf die dazugehörenden weissen Basler Kontrollschilder eingelöst ist.

Das rote Kontrollschild für Veloträger kann nicht bei der Motorfahrzeugkontrolle deponiert werden.

Verwendung im Ausland

Die Verwendung des dritten Kontrollschilds im Ausland richtet sich nach dem ausländischen Recht. Achten Sie darauf, sich vor der Ausreise aus der Schweiz beim betreffenden Land / bei den betreffenden Ländern zu erkundigen. Länder, welche die Verwendung des dritten roten Kontrollschildes an Schweizer Fahrzeugen akzeptieren, können Sie der Homepage des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) entnehmen: 

Drittes Kontrollschild für Veloträger