Gesuch um Zufahrtsbewilligung
Das Befahren der grundsätzlich motorfahrzeugfreien Kernzone der Basler Innenstadt ist für den Güterumschlag von Montag bis Samstag von 05.00 Uhr bis 11.00 Uhr bewilligungsfrei möglich.
Für Zufahrten ausserhalb der Güterumschlagszeiten bedarf es einer Zufahrtsbewilligung, welche mit diesem Formular beantragt werden kann.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt (Zufahrtsverordnung)
Weitere Infos
Frist | 3-5 Arbeitstage bis zum Erhalt der Zufahrtsbewilligung |
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Gebühren | Kurzbewilligungen: CHF 20.00 Dauerbewilligungen: CHF 100.00 / Jahr |
Letzte Änderung
19.11.2021