Anwohnerparkkarte

Eine Anwohnerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone im vermerkten Postleitzahlkreis (PLZ-Kreis) der Stadt Basel.

Schriftenpolizeilich gemeldete Anwohnende können für einen und ansässige Geschäftsbetriebe für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse im entsprechenden PLZ-Kreis eingelösten leichten Motorwagen eine Anwohnerparkkarte ihres Postleitzahlkreises oder/und eines daran angrenzenden PLZ-Kreises (Ausnahme 4051) erwerben. Dieser muss aber auf derselben Rheinseite liegen wie der PLZ-Kreis der Wohnadresse.

Bei den Einwohnerdiensten angemeldete Wochenaufenthalterinnen und Wochen-aufenthalter sowie vom Ausland zugezogene Personen gelten ebenfalls als "schriftenpolizeilich gemeldete Anwohner" und haben somit als "gleichermassen Betroffene" das Anrecht auf eine Anwohnerparkkarte.

Die Anwohnerparkkarte wird auf ein bestimmtes Kontrollschild eingelöst und ist während eines Jahres gültig. Sie ist auch für eine kürzere Gültigkeitsdauer erhältlich.

Der Beginn (Kalendertag) kann frei gewählt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Bestellung über unsere Internetseite die Bearbeitungszeit resp. der Erhalt der Anwohnerparkkarte ca. 3 - 5 Arbeitstage in Anspruch nimmt. Der Beginn der Gültigkeit wird automatisch angepasst.

Auch bei einer Verlängerung einer Jahres-Anwohnerparkkarte gilt die oben erwähnte Bearbeitungszeit von ca. 3 - 5 Arbeitstagen zu berücksichtigen.

In jedem Fall berechtigt nur die originale Parkkarte zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone. 

Eine Anwohnerparkkarte können Sie hier bestellen: 

Bestellung Anwohnerparkkarte

 

Jahresgebühr

Die Jahresgebühr beträgt CHF 284.00 pro Zone (mit BS-Kontrollschild).

Für gleichermassen Betroffene (mit ausserkantonalem oder ausländischem Kontrollschild, z.B. Wochenaufenthalter, vom Ausland zugezogene Personen) beträgt die Jahresgebühr CHF 548.00 pro Zone.


Monatsgebühr

Die Monatsgebühr beträgt (mit BS-Kontrollschild)

  • CHF 42.00 für den ersten Monat*
  • CHF 22.00 für jeden Folgemonat

Für gleichermassen Betroffene (mit ausserkantonalem oder ausländischem Kontrollschild) beträgt die Monatsgebühr:

  • CHF 64.00 für den ersten Monat*
  • CHF 44.00 für jeden Folgemonat

*Für jede neuausgestellte Anwohnerparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von
  CHF 20.00 erhoben.

Parkkarten sind gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.

Bei Verlust der Anwohnerparkkarte kann der Fahrzeughalter mittels Einreichung der Verlusterklärung ein Duplikat beantragen.

 

Ersatzfahrzeug

Sollten Sie das immatrikulierte Fahrzeug, für welches eine Anwohnerparkkarte ausgestellt worden ist, zum Beispiel wegen Reparatur oder Servicearbeiten nicht verwenden können, können Sie mittels folgendem Formular eine Bewilligung für die Übertragung der Karte für maximal 10 Tage auf ein Ersatzfahrzeug beantragen.

Formular für die Übertragung einer Parkkarte

 

 

 

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