Ärztinnen- und Ärzteparkkarte

Grundsatz

Zum Bezug von Ärztinnen- und Ärzteparkkarten berechtigt sind praktizierende Ärztinnen und Ärzte, welche regelmässig Pikettdienste oder Hausbesuche bei im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Patientinnen oder Patienten vornehmen.

Ausstellung der Parkkarte

Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte gilt nur für einen auf den Namen und Adresse der Ärztin oder des Arztes bzw. auf die Praxis eingelösten leichten Motorwagen und darf nur von der Ärztin oder dem Arzt im Pikettdienst oder während des Hausbesuches am Einsatzort verwendet werden.

Der Gültigkeitsbeginn (Kalendertag) der Bewilligung kann frei gewählt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Bearbeitungszeit resp. Der Erhalt der Parkkarte ca. 3-5 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann.

Einsatz der Parkkarte

Während des Pikettdienstes sowie für die Dauer eines Patientinnen- oder Patientenbesuches ausserhalb der eigenen Arztpraxis ist das Parkieren mit einer Ärztinnen- und Ärzteparkkarte im ganzen Kantonsgebiet wie folgt erlaubt, wobei der Beginn der Parkzeit in allen Fällen mit der Parkscheibe anzuzeigen ist:

a) in allen blauen Zonen für maximal zwei Stunden;
b) auf gebührenfreien signalisierten oder markierten Parkflächen, welche ein Parkieren
    von 90 Minuten und länger zulassen, für maximal zwei Stunden;
c) auf Parkflächen für das Parkieren gegen Gebühr, welche ein Parkieren von
    90 Minuten und länger zulassen, für maximal zwei Stunden;
d) in Parkverbotszonen, in denen das Parkieren nicht aufgrund bundesrechtlicher
    Vorschriften verboten ist, für maximal eine Stunde.
 

Weitere zusätzliche Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt für Inhaber-/innen einer  "Ärztinnen- und Ärzteparkkarte"

Jahresgebühr

Die Jahresgebühr beträgt CHF 200.-.

Monatsgebühr

Die Monatsgebühr beträgt

  • CHF 35.-- für den ersten Monat*
  • CHF 15.-- für jeden Folgemonat

* Für jede neuausgestellte Ärztinnen- und Ärzteparkkarte  wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.
 

nach oben