Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person im Rahmen einer bestehenden oder aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet wird,

  • durch Ausübung oder Androhung von Gewalt oder
  • durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen,

unabhängig davon, ob die gefährdende Person und die gefährdete Person denselben Wohnsitz haben oder hatten.

 

Formen der Häuslichen Gewalt:

Physische Gewalt: schlagen, stossen, beissen, Gegenstände nachwerfen, würgen

Sexuelle Gewalt: jede nicht gewünschte, gebilligte oder geduldete Sexualpraktik

Psychische Gewalt: drohen, nötigen, nachstellen, erniedrigen, beleidigen

Soziale Gewalt: einschränken, bevormunden, kontrollieren, zu Hause einsperren, Kontakte verbieten

Ökonomische Gewalt: Arbeitsverbot, Verfügungsmacht über finanzielle Ressourcen

Die genannten Beispiele sind nicht abschliessend.

 

Was macht die Polizei?

  • Die Polizei stoppt jegliche Form von häuslicher Gewalt und ergreift Massnahmen zum sofortigen Schutz der Opfer (Schutzmassnahmen: Wegweisung / Kontaktverbot / Rayonverbot). Im Bedarfsfall werden Betroffene mit Schutzinstitutionen (zum Beispiel Frauenhaus) vernetzt. Frauenhaus, Opferhilfe beider Basel.
  • Sachverhalte werden zuhanden der Strafverfolgungsbehörden rapportiert.
  • Die Polizei informiert Opfer und Täter über Beratungsstellen und Hilfsangebote.

 

Sie sind betroffen von häuslicher Gewalt.

  • Rufen Sie im Notfall die Polizei (117 bzw. 112) oder erstatten Sie umgehend Anzeige bei der nächsten Polizeiwache.
  • Melden Sie sich bei der Opferberatungsstelle. Diese beraten und unterstützen Betroffene von Gewalt. Die Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich. Opferhilfe beider Basel.
  • Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens und weihen Sie diese ein. Im Notfall kann sie Ihnen Unterstützung bieten und den unmittelbaren Kontakt zur Polizei herstellen.
  • Bewahren Sie Ihre persönlichen Dokumente (ID/Pass, Bankkarten, Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsdokumente, Krankenkassenkarte, sofern möglich Bargeld) an einem sicheren Ort auf.
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Verhalten im Notfall.
  • Wichtige Adressen finden sie in der Notfallkarte.

 

Sie haben Gewalt ausgeübt.

  • Holen Sie sich Hilfe bei den spezialisierten Beratungsstellen (zum Beispiel Männerbüro).
  • Suchen Sie Hilfe bei ärztlichen und psychologischen Fachpersonen.
  • Wichtige Adressen finden Sie in der Notfallkarte.

 

Sie haben Kenntnis von Häuslicher Gewalt in Ihrem Umfeld.

  • Betroffene benötigen Hilfe und Schutz. Helfen auch Sie, ohne sich in Gefahr zu bringen und kontaktieren Sie die Polizei 117 bzw. 112 (Akutfall) oder den Sozialdienst (Fachteam Häusliche Gewalt, 061 267 70 38, kapo.sozialdienst@jsd.bs.ch) der Kantonspolizei Basel-Stadt.
  • Betroffene brauchen Verständnis, Geduld und Mitgefühl. Informieren Sie die Betroffenen, dass Häusliche Gewalt nicht erlaubt ist und keine Privatsache ist.
  • Sprechen Sie Betroffene nur an, wenn diese alleine und in einem sicheren Umfeld sind.
  • Opferberatungsstellen stehen auch Ihnen unterstützend und beratend zur Verfügung.

 

Wichtige Adressen finden Sie in der Notfallkarte.