Medizinische Kontrolluntersuchung - emedko

Senioren/Seniorinnen

Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für Senioren/Seniorinnen ab dem 75. Geburtstag grundsätzlich alle zwei Jahre. Erstmals werden Ausweisinhaber/Ausweisinhaberinnen mit Erreichen des 75. Altersjahres (in der Regel um den 75. Geburtstag) zu dieser Untersuchung eingeladen. Danach erfolgt die Einladung alle zwei Jahre gerechnet ab dem letzten Untersuchungsdatum. Der Einladung ist zu entnehmen, in welcher medizinischen Gruppe die Untersuchung zu erfolgen hat. Es gilt dabei

Medizinische Gruppe                Ausweisinhaber der Kategorien

1                                                A, A1, B, B1, D1 106; 3.5t, F, G, M

2                                                C, C1, D, D1, BPT

Anerkannte Ärztinnen und Ärzte
Der Bundesrat hat am 01.07.2016 Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden im Sinne von Qualitätssicherungsmassnahmen auch die Bedingungen festgehalten, welche Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um periodische Fahreignungsuntersuchungen durchführen zu dürfen. Für die Ärztinnen und Ärzte gibt es gesamtschweizerisch ein sogenanntes Stufensystem. Massgebend für Fahreignungsuntersuchungen ist, ob sich eine Ärztin oder ein Arzt für die Aufgabe der Fahreigungsabklärung aus- und weitergebildet hat. Die Stufenregelung sieht wie folgt aus:

♦ Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1:
   Kontrolluntersuchung der medizinischen Gruppe 1

♦ Ärztinnen und Ärzte der Stufe 2:
   Kontrolluntersuchung der medizinischen Gruppe 2

♦ Ärztinnen und Ärzte der Stufe 3:
   Weiterführende Untersuchungen bei Unklarheiten der Stufe 1 oder 2,
   Spezialuntersuchungen

♦ Ärztinnen und Ärzte der Stufe 4:
   verkehrsmedizinische Gutachten

Auf der Internetseite http://www.medtraffic.ch steht Ihnen eine Liste mit sämtlichen Arztpersonen zur Verfügung. Aus dieser Liste kann ein Arzt/eine Ärztin für die medizinische Kontrolluntersuchung ausgewählt werden.

Fristen
Die Einladung zur Kontrolluntersuchung erfolgt erstmals rund um den 75. Geburtstag (in der Regel 1 bis 2 Wochen nach dem Geburtstag). Danach jeweils 2 Jahre nach der letzten Untersuchung. Die Untersuchung hat innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Einladung zu erfolgen.

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Höhere Ausweiskategorien

Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen mit höheren Ausweiskategorien bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre zwischen 50 und 75 alle 3 Jahre und ab dem 75. Geburtstag grundsätzlich alle 2 Jahre. Die Untersuchung hat für diese Ausweiskategorien in der medizinischen Gruppe 2 zu erfolgen.

Anerkannte Ärztinnen und Ärzte
Der Bundesrat hat am 01.07.2016 Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden im Sinne von Qualitäts-sicherungsmassnahmen auch die Bedingungen festgehalten, welche Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um periodische Fahreignungsuntersuchungen durchführen zu dürfen. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es gesamtschweizerisch ein sogenanntes Stufensystem. Massgebend für Fahreignungsuntersuchungen ist, ob sich eine Ärztin oder ein Arzt für diese Aufgabe der Fahreignungsabklärung aus- und weitergebildet hat. Die Stufenregelung sieht wie folgt aus:

♦ Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1:
   Kontrolluntersuchung der medizinischen Gruppe 1

♦ Ärztinnen und Ärzte der Stufe 2:
   Kontrolluntersuchung der medizinischen Gruppe 2

♦ Ärztinnen und Ärzte der Stufe 3:
   Weiterführende Untersuchungen bei Unklarheiten der Stufe 1 oder 2,
   Spezialuntersuchungen

♦ Ärztinnen und Ärzte der Stufe 4:
   verkehrsmedizinische Gutachten

Auf der Internetseite http://www.medtraffic.ch steht Ihnen eine Liste mit sämtlichen Arztpersonen zur Verfügung. Aus dieser Liste kann ein Arzt/eine Ärztin für die medizinische Kontrolluntersuchung ausgewählt werden.

Fristen
Die Untersuchung hat innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Einladung zu erfolgen.

 

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emedko auf einen Blick

Ausgangslage
Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen mit höheren Berufskategorien sowie Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen über 75 Jahre haben sich zur Aufrechterhaltung ihrer Fahrerlaubnis von Gesetzes wegen regelmässig medizinischen Kontrolluntersuchungen zu unterziehen. Die Einladung zu dieser Kontrolluntersuchung erfolgt durch die kantonale Behörde - im Kanton Basel-Stadt durch die Motorfahrzeugkontrolle. Der Fahrzeugführer muss daraufhin eine für diese Untersuchung ausgebildete Ärztin oder Arzt aufsuchen, welche die verkehrsmedizinische Kontrolle durchführt. Bis anhin wurde dieses Gutachten in der Regel von Hand ausgefüllt und per Post oder Fax an die Motorfahrzeugkontrolle übermittelt. Nachteile dieses Systems wie etwa verlorene Post, unleserliche Handschrift sowie Datenschutzproblematiken bei Faxübermittlung erschwerten die Bearbeitung. Mittels der webbasierenden emedko-Applikation können die Arztpersonen die Befunde in Zukunft elektronisch ausfüllen und online an die Motorfahrzeugkontrolle übermitteln. Dies sorgt für eine schnellere Bearbeitung und zudem für eine höhere Datensicherheit für alle Beteiligten.

Link zum Film viacar https://www.youtube.com/watch?v=j-39dxP5pbo

emedko aus Sicht der Fahrzeugführer
Aus Sicht der Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen ändert sich durch emedko grundsätzlich nichts. Auf der Einladung zur medizinischen Untersuchung werden Sie lediglich neu den Zugangscode entdecken, mit dem sich der Arzt/die Ärztin in das zu erstellende Gutachten einloggen kann.

emedko in der Arztpraxis
Wie bisher melden sich die Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen bei Ihnen zur verkehrsmedizinischen Untersuchung an. Auf der Einladung der Motorfahrzeugkontrolle ist für die Arztperson oben rechts der jeweilige emedko-Zugangscode ersichtlich. Mittels dieses Codes kann sich die Arztperson in den bereits durch die Motorfahrzeugkontrolle erstellten emedko-Fall einloggen und die Untersuchungsergebnisse erfassen. Es ist dazu eine persönliche HIN-Identität erforderlich. Das ausgefüllte Gutachten wird per Knopfdruck direkt an die Motorfahrzeugkontrolle elektronisch übermittelt. Selbstverständlich hat die Arztperson auch die Möglichkeit, das von ihr ausgefüllte Zeugnis entweder auszudrucken oder elektronisch zu speichern. Für mehr Informationen zur Handhabung von emedko durch die Arztperson klicken Sie bitte hier.
Sollten Sie keinen Zugang zur HIN-Plattform haben oder möchten Sie trotz aller Vorteile keinen Gebrauch von der elektronischen Rückmeldung machen, steht Ihnen ein PDF-Formular für die Rückmeldung an die Behörde zur Verfügung. Bitte drucken Sie dieses aus, füllen es vollständig aus und stellen uns dieses Formular per Post zu - bitte keine Fax-Übermittlungen mehr!

emedko bei der Motorfahrzeugkontrolle
Durch die elektronische Übermittlung kann die weitere Verarbeitung der Gutachten zeitnah erfolgen. Erste Plausibilitätsprüfung, welche durch die Applikation emedko erfolgen, erleichtern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Motorfahrzeugkontrolle die Verarbeitung der Zeugnisse. Gleichzeitig kann direkt, schnell und unkompliziert mit dem Arzt/der Ärztin Kontakt aufgenommen werden, sollten doch noch Fragen zu der Rückmeldung bestehen.

emedko, die Sicherheit der medizinischen Daten
Im emedko-Prozess erfolgt die Übermittlung sämtlicher personenbezogener Daten über die HIN-Plattform. Diese Plattform erfreut sich - insbesondere wegen ihrer Sicherheit - bei der schweizerischen Ärzteschaft seit langem einer grossen Beliebtheit. Sowohl bei der Datenübermittlung als auch bei der Datenspeicherung und Archivierung werden die höchsten Sicherheitsstandards eingehalten.
 

 

 

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