Bestellung von Fähigkeitsausweisen / A95

 

Berufsmässige Fahrten dürfen nur durchgeführt werden, wenn Sie im Besitze eines gültigen Fähigkeitsausweises für die entsprechenden Kategorien sind. Berufsmässige Fahrten ohne Fähigkeitsausweis sind nicht erlaubt.

  • Fähigkeitsausweis aus dem Ausland:
    Falls Sie bereits einen gültigen ausländischen Fähigkeitsausweis besitzen, muss in der Schweiz kein neuer bestellt werden. Bitte bringen Sie den gültigen Fähigkeitsausweis zur Gesuchseinreichung mit oder legen eine Kopie bei den Postunterlagen bei.
  • Fähigkeitsausweis aus der Schweiz:
    Wenn kein ausländischer Fähigkeitsausweis vorhanden ist oder die Prüfung ohne CZV absolviert wurde, ist dies mit den entsprechenden Prüfungen nachzuholen. Informationen zur Bestellung des Fähigkeitsausweises bzw. zur CZV-Prüfung erhalten Sie unter www.cambus.ch

nach oben