Grenzgänger-Führerausweis

Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1 (Lastwagen), D, D1 (Gesellschaftswagen) oder BPT 121/122 (Personentransport) führen möchten, benötigen (zusätzlich zum nationalen Führerausweis) einen schweizerischen Führerausweis. Der schweizerische Führerausweis muss noch vor Antritt der ersten gewerbsmässigen Fahrt erworben werden.
 

Im Ausland wohnhafte Personen, mit einem Schweizer Arbeitgeber (Basel-Stadt) können anhand der Grenzgängerbewilligung ihren ausländischen Führerausweis für die beruflichen Kategorien umschreiben lassen.

Das Gesuch auf Umschreibung des ausländischen Führerausweises ist persönlich bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt einzureichen.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Gültiger Grenzgängerausweis mit Arbeitgeber in Basel-Stadt im Original
  • Gesuchsformular (komplett ausgefüllt inkl. Sehtest)
  • 1 farbiges Passfoto (ca. 35 x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Ausländischer Fähigkeitsausweis im Original (nur für Kategorien C1, C, D1 und D)
  • Strafregisterauszug der Wohngemeinde im Original (nicht älter als 3 Monate)

Merblatt Grenzgänger 

Gesuchsformular 

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