Zuzug aus dem Ausland

Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1 (Lastwagen), D (Gesellschaftswagen) oder D1 führen möchten, benötigen den schweizerischen Führerausweis sofort (vor Antritt der ersten gewerbsmässigen Fahrt). Dies gilt auch, wenn jemand mit den Kategorien F, B, B1 oder "höher" berufsmässigen Personentransport ausführen möchte.

Der Antrag auf Umschreibung des ausländischen Führerausweises ist persönlich bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt (2. OG) einzureichen.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchformular (inkl. Sehtest)
  • Schweizer Staatsangehörige: Pass oder ID im Original
  • Andere Staatsangehörige: Aufenthaltsbewilligung im Original
  • Gültiger ausländischer Führerausweis im Original
  • 1 farbiges, aktuelles Passfoto (Das Passfoto kann nicht bei der Motorfahrzeugkontrolle erstellt werden. Es gibt in unseren Räumlichkeiten keinen Fotoautomaten).

Das Gesuchformular kann auch bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt und allen Polizeistellen mit Schalterdienst im Kanton Basel-Stadt bezogen werden.Zur Bezahlung der Gebühr erhalten Sie von uns eine Rechnung.

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