Med. Kontrolluntersuchung

Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen mit berufsmässigen Ausweiskategorien bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre zwischen 50 und 75 alle 3 Jahre und ab dem 75. Geburtstag grundsätzlich alle 2 Jahre. Die Untersuchung hat für diese Ausweiskategorien in der medizinischen Gruppe 2 zu erfolgen.

Auf der Internetseite http://www.medtraffic.ch steht Ihnen eine Liste mit sämtlichen Arztpersonen zur Verfügung. Aus dieser Liste kann ein Arzt/eine Ärztin für die medizinische Kontrolluntersuchung ausgewählt werden.

Fristen
Sie erhalten rund um das Fälligkeitsdatum ihrer nächsten ärztlichen Untersuchung eine Einladung zu derselben. Die Untersuchung hat innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Einladung zu erfolgen.

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