Allgemeine Informationen
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Allgemeine Informationen
Schlauch- und Strandboote ab 1. Juli 2020
Strandboote und nicht eingelöste Schlauchboote dürfen gemäss § 7 Abs. 1 lit. d ÜStG in Basel-Stadt nicht verwendet werden.
Zu Gast in Basel
Im Merkblatt für Freizeitkapitäne finden Sie wertvolle Informationen für das Befahren des basel-städtischen Rheins.
Ausländische Schiffe und Schiffsführer
Gemäss geltendem Binnenschifffahrtsgesetz und der dazugehörenden Verordnung benötigen Schiffe, welche in der Schweiz fahren, eine Haftpflichtversicherung. Des Weiteren muss die Mindestausrüstung mitgeführt werden.
Bei ausländischen Schiffen, welche als Gast in der Schweiz einen vorübergehenden Liegeplatz haben, müssen der Zoll und die zuständige Schifffahrtskontrolle verständigt werden.
Schifffahrt in Frankreich
Für das Befahren der Kanäle in Frankreich ist von den französischen Behörden eine Vignette vorgeschrieben.
Unter dem Link auf den Webauftritt des Rhein-Boot Netz e.V. finden Sie sämtliche Informationen für das Fahren in Frankreich sowie Infos für die vorgeschriebene Vignette.
Bootsplätze in Basel
- Bojenplätze:
Allmendverwaltung
Tel.: + 41 (0)61 267 93 52 - Hafenplätze:
Regioport, Büro Regioport AG;
Tel.: +41 (0)61 225 01 50
Hafenmeister Frau J. Stalder
Tel.: +41 (0)61 225 01 50
Dreirosensteiger, Kontaktadresse: thomas.stauffiger@omniconenergy.com
Pegelstand
Hochwasser
Der Pegel Basel Rheinhalle ist für die Kleinschifffahrt bis Rheinfelden massgebend. Die Kleinschifffahrt in Basel wird ab folgenden Pegelständen eingestellt:
Oberhalb der Mittleren Brücke ab Pegel 7.90m
Unterhalb der Mittleren Brücke ab Pegel 8.20m
Reisen auf dem Rhein
Rheinabwärts unterhalb Basel
Informationen für die Planung von Reisen auf dem Rhein können den rechtlichen Grundlagen der Wasserstrassen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes entnommen werden.
Rheinaufwärts oberhalb Rheinfelden
Im Merkblatt für den Hochrhein sind die wichtigsten Fakten für Kleinboote aufgelistet. Gesetzliche Vorschriften entnehmen Sie bitte der Verordnung Hochrhein zwischen Rheinfelden und Neuhausen.
Weitere Informationen siehe auch Bodenseeschifffahrtsverordnung.
Rechtliche Grundlagen
Internationale Gesetze auf dem Rhein
- Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
- Verordnung über das Schiffspersonal
- Schifffahrtspolizeiverordnung Basel - Rheinfelden
Schweizerische Gesetze
- Binnenschifffahrtsgesetz BSG
- Binnenschifffahrtsverordnung
- Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm)
Kantonale Gesetze
Invasive gebietsfremde Organismen im Rhein
Im Rhein in Basel kommen verschiedene eingeschleppte, gebietsfremde Tiere und Pflanzen vor. Einige dieser Arten verursachen grosse ökologische und wirtschaftliche Schäden.
Helfen Sie mit, die Verschleppung gebietsfremder Arten in andere Gewässer zu verhindern. Reinigen Sie Ihr Boot und Ihre Wassersportausrüstung vor dem Wechsel in ein anderes Gewässer.
Eine Video-Anleitung für die effiziente Bootsreinigung, eine Liste mit öffentlich zugänglichen Reinigungsplätzen für Boote und weitere Infos finden Sie hier.
Weitere Infos finden Sie unter dem Link: Bioinvasoren-Schwarzmeergrundeln im Rhein
Speziell für Bootsbesitzer wurde ein Merkblatt entworfen.
Magnetfischen
Ist Magnetfischen in Basel erlaubt?
Grundsätzlich ist das Magnetfischen im Kanton Basel-Stadt nicht verboten. Es gilt aber einige Rahmenbedingungen zu beachten, damit ein gesetzeskonformes Nebeneinander auf dem Rhein möglich ist. Der Rhein wird durch Schwimmerinnen und Schwimmer, Wassersportlerinnen und Wassersportler und die Schifffahrt stark genutzt. Daher ist es unerlässlich, dass die Nutzerinnen und Nutzer sich gegenseitig respektieren und Verständnis aufbringen.