Obligatorische Weiterausbildung (WAB-Kurs)

Obligatorische Weiterausbildung (WAB-Kurs)

Die obligatorische Weiterausbildung für Inhaber von Führerausweisen auf Probe (FAP) dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.

Die obligatorische Weiterausbildung ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

Nach dem Besuch der Weiterausbildung muss der Kursveranstalter den Kursteilnehmenden ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Wir empfehlen, die Kursbescheinigung beim Lenken von Motorfahrzeugen mitzuführen und bei einer allfälligen Kontrolle den Kontrollorganen vorzuweisen.

Inhaber eines FAP, welche die obligatorische Weiterausbildung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung des FAP besucht haben, werden mit Busse bis zu 300 Franken bestraft.

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