Änderung von Tatsachen in Ihrem Führerausweis

Der Führerausweisinhaber muss unter Vorlage seines Führerausweises der Behörde innert 14 Tagen jede Tatsache melden, die den Ersatz des Ausweises erfordert (Art. 26 Verkehrszulassungsverordnung, VZV).

Mit diesem online Formular können Sie die nachfolgenden Änderungen Ihres Führerausweises beantragen.

Jegliche Änderungen zieht die Neuausstellung eines Führerausweises in Kreditkartenformat (FAK) nach sich. Die Ausstellung des ersten FAK kostet 75 Franken, für jeden weiteren FAK werden 40 Franken verrechnet.

Für die Bezahlung der Gebühren erhalten Sie zusammen mit dem neuen Ausweis eine Rechnung, welche innert 30 Tagen zu bezahlen ist.

Umtausch der Motorrad-Kat. A25kW in A35kW
Am 18.12.2015 hat der Bundesrat beschlossen, die Beschränkung in der Motorrad-Kategorie „A beschränkt“ von 25kW auf eine Motorleistung von 35kW zu erhöhen und sich somit der Führerscheinklasse A2 der EU anzugleichen. Die entsprechende Verordnung ist per 01.04.2016 in Kraft getreten.

Zur Zeit sind Sie im Besitz eines Führerausweises unter anderem der Kategorie A beschränkt auf 25kW. Sie haben die Möglichkeiten, die Kategorie A 25kW prüfungsfrei, jedoch kostenpflichtig in die Kategorie A beschränkt auf 35kW umzuschreiben. 

Bitte beachten Sie, dass dieser Umtausch freiwillig ist und nur dann nötig ist, wenn Sie entsprechende Fahrzeuge bis 35 kW lenken möchten. 

Prüfungsfreier Eintrag Kat. A unbeschränkt
Sie haben die Führerausweis Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben und sind seit dem Erwerb mind. 2 Jahre klaglos (im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) gefahren? Dann können Sie den prüfungsfreien, jedoch kostenpflichtigen Eintrag der Kat. A unbeschränkt in Ihrem Führerausweis beantragen.

Nach dem Eintrag der Kat. A unbeschränkt ist es Ihnen erlaubt, Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg zu lenken.

Aufhebung Automaten-Eintrag Code 78
Der Code 78 „Darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen“ wird ab 01.02.2019 nicht mehr im Führerausweis eingetragen.

Inhaber eines Führerausweises mit dieser Einschränkung können ihren Führerausweis prüfungsfrei, jedoch kostenpflichtig umschreiben lassen. Der Code 78 wird gelöscht, sofern keine gesundheitlichen Probleme dagegen sprechen.

Weitere Änderungen: Namensänderung, Anpassung Foto/Unterschrift

Hier kommen Sie zum eFormular "Änderung des Führerausweises"

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